16.03.2012 12:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Vorsicht geboten bei wirtschaftlicher Neugründung der GmbH
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Der BGH hat am 06.03.2012 entschieden, dass die Neuaufnahme der Geschäfte verbunden mit einem neuen Unternehmensgegenstand als eine wirtschaftliche Neugründung einzustufen ist. Diese muss dem Registergericht offengelegt werden. Sonst kann daraus eine Haftung resultieren.
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Autor der Pressemeldung "Vorsicht geboten bei wirtschaftlicher Neugründung der GmbH" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.