Datenschutzdiskussion

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 28.01.2011
Pressemitteilung vom: 28.01.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann und Kultusstaatssekretär Dr. Marcel Huber diskutieren am Neuen Gymnasium Nürnberg über den Datenschutz – "Soziale Netzwerke bergen große Gefahren – Wachsamkeit beim Umgang mit den eigenen Daten ist oberste ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 28.01.2011] Datenschutzdiskussion


Innenminister Joachim Herrmann und Kultusstaatssekretär Dr. Marcel Huber diskutieren am Neuen Gymnasium Nürnberg über den Datenschutz – "Soziale Netzwerke bergen große Gefahren – Wachsamkeit beim Umgang mit den eigenen Daten ist oberste Pflicht" Innenminister Joachim Herrmann und Kultusstaatssekretär Dr. Marcel Huber haben anlässlich des 5. Europäischen Datenschutztages mit Schülerinnen und Schüler einer 9. Klasse des Neuen Gymnasiums Nürnberg über das Thema ''Datenschutz in sozialen Netzwerken'' diskutiert. "Die Kommunikation über soziale Netzwerke ist für unsere Schülerinnen und Schüler oft ein alltäglicher Vorgang. Nicht immer ist aber klar, dass soziale Netzwerke auch große Gefahren bergen", sagte Innenminister Joachim Herrmann nach dem Gespräch. Für die Gefahren des Internet müssten die Jugendlichen noch mehr sensibilisiert werden. "Soziale Netzwerke wie Facebook und SchülerVZ bieten jungen Menschen eine attraktive Plattform, Gleichaltrige kennenzulernen und sich mit ihnen vorbehaltlos und ohne räumliche Grenzen auszutauschen. Es muss aber die gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus sein, unsere Kinder und Jugendlichen auf dem Weg zu einem kompetenten und verantwortlichen Umgang mit und i!

m world-wide-web zu begleiten." Mit dieser Aussage bekundete Kultusstaatssekretär Dr. Marcel Huber Sympathie für die Neugier und Offenheit der jungen Menschen, verwies aber auch auf die Verantwortung von Eltern und Lehrkräften.

Staatsminister Herrmann: "Beim Umgang mit persönlichen Daten ist Wachsamkeit oberste Pflicht. Die eigenen persönlichen Daten sind wertvoll und sollten nur mit Bedacht offengelegt werden." Neben der Vermittlung von Datenschutzbewusstsein müsse der Staat für soziale Netzwerke und andere moderne Kommunikationsformen des Internet einen verlässlichen Rechtsrahmen schaffen. Das Internet müsse zwar dynamisch, attraktiv und offen sein, es müsse aber auch den einzelnen technisch zuverlässig schützen und ihm die Verfügungsmacht über seine Daten belassen.

"Für unsere Arbeit in den Schulen steht die Vermittlung der Fähigkeit, diese sozialen Netzwerke verantwortlich zu nutzen, im Mittelpunkt," richtete der Staatssekretär den Blick auf die Medienpädagogik. Dazu hat das Bayerische Kultusministerium seit 2002 120 Medienpädagogisch-informationstechnische Beratungslehrkräfte (MiBs) ausgebildet, die als Multiplikatoren die Lehrkräfte vor Ort in der Medien- und Kommunikationspädagogik unterstützen. "Mit dem Medienführerschein wollen wir junge Menschen bereits ab der Grundschule zu sachkundigen und kritischen Mediennutzern ausbilden," ergänzte Huber ein zweites Mittel, mit dem Schulen aktiv mit Schülerinnen und Schüler den Weg durch den "Mediendschungel" gehen. Eine dritte Maßnahme der Medienerziehung an den Schulen ist das Projekt "Referenzschulen für Medienbildung". Jede Schule entwickelt ein eigenes Programm, um Medienerziehung entsprechend den Bedürfnissen vor Ort bestmöglich zu gestalten. "Fünf Jahre lang werden !

sich jährlich Lehrkräfte an dreißig Referenzschulen aller Schularten zielgerichtet dem Thema Medienbildung widmen. Diese wiederum bringen Lehrerinnen und Lehrer weiterer Schulen als Multiplikatoren auf den Weg. Im Schneeballsystem werden wir so sukzessive die Medienkompetenz an bayerischen Schulen weiter fördern," erklärte Staatssekretär Dr. Huber.

Startschuss für die ersten 30 Schulen war zu Beginn des laufenden Schuljahres.

Herrmann: "Wir brauchen Leitplanken für die Datenautobahnen der Informationsgesellschaft. Sie müssen für jedermann einen sicheren weltweiten Datenaustausch gewährleisten und den Schutz der informationellen Selbstbestimmung verwirklichen. Jeder muss autonom entscheiden können, welche Daten er von sich preisgeben will." Niemand dürfe unbefugt die Daten anderer einfach weitergeben und veröffentlichen. "Das gilt selbstverständlich auch im Internet. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum und darf das auch nicht werden", so der Innenminister. Wie auch sonst in der Rechtsordnung werde es im Internet auch Bereiche geben, bei denen der Gesetzgeber klare Verbote, etwa im Bereich der verdeckten Profilbildung, setzen müsse.

Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hat den Schülerinnen und Schülern heute ein neues Faltblatt zum Datenschutz im Internet vorgestellt, das auch unter der Adresse http://www.datenschutzaufsicht.bayern.deveröffentlicht ist.


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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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