17.03.2012 18:22 Uhr in Handel & Dienstleistungen von Tri-Poli oHG
Spielgeräte für die Schule und Kindergarten
Drei Dinge braucht das KindKurzfassung: Spielplatzgeräte, die auch auf den öffentlichen Spielplatzen benutzt werden dürfen, müssen neben dem Spielspass ebenso ein hohes Maß an Sicherheit bieten.
[Tri-Poli oHG - 17.03.2012] Kinder wollen, sollen und müssen sich bewegen, egal ob im Kindergarten oder zu Hause. Sie möchten sich austoben, spielen und ihrer Fantasie freien Lauf lassen, und dafür benötigen sie ihren Freiraum. So werden auch in den Kindergärten Spielgeräte im Freien benötigt, die keine Langeweile aufkommen lassen, wenn es um das freie Spiel geht. Da wird das Seilspielgerät beispielsweise kurzzeitig zum Aussichtsturm des Piratenschiffes.
Die Spielplatzgeräte im Kindergarten müssen allen Sicherheitsregeln entsprechen und auch der geeignete Fallschutz muss gegeben sein. Denn nur so können sich die Kinder ganz unbeschwert und bedenkenlos austoben.
Spielgeräte in tollen Designs
Spielplatzgeräte von der Tri-Poli oHG entsprechen den vorgeschriebenen Bestimmungen. So darf auch in einem Kindergarten die Schaukel, die Wippe, die Rutsche und der Sandkasten von der Tri-Poli oHG nicht fehlen.
Auch das Seilspielgerät ist gefragt, da hier doch auch der eigene Wagemut ausprobiert werden kann. Andere Spielgeräte für den Kindergartenspielplatz sind die Spielhäuser, Kriechröhren oder Planschtische, die man von der Tri-Poli oHG erhält.
Geht es um die Sicherheit der Kinder, wie den Fallschutz Spielplatz, dann gehören auch der Kunstrasen mit Fallschutz oder die Holzhackschnitzel dazu. Diese sind ein wichtiger Bestandteil unter den Spielgeräten. Der Fallschutz ist Pflicht, um die Sicherheit der Kinder zu gewähren und die Verletzungsgefahr zu bei einem eventuellen Sturz zu mindern.
Die Sicherheitsbestimmungen müssen immer eingehalten werden, das gilt ohne Ausnahme für die Spielgeräte Schulhof, für den Kinmdergarten oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Ebenso gehört bei den Spielplatzgeräten im Kindergarten eine regelmäßige Wartung dazu, damit die Sicherheit der Kinder grundsätzlich gegeben ist.
Die Spielplatzgeräte im Kindergarten müssen allen Sicherheitsregeln entsprechen und auch der geeignete Fallschutz muss gegeben sein. Denn nur so können sich die Kinder ganz unbeschwert und bedenkenlos austoben.
Spielgeräte in tollen Designs
Spielplatzgeräte von der Tri-Poli oHG entsprechen den vorgeschriebenen Bestimmungen. So darf auch in einem Kindergarten die Schaukel, die Wippe, die Rutsche und der Sandkasten von der Tri-Poli oHG nicht fehlen.
Auch das Seilspielgerät ist gefragt, da hier doch auch der eigene Wagemut ausprobiert werden kann. Andere Spielgeräte für den Kindergartenspielplatz sind die Spielhäuser, Kriechröhren oder Planschtische, die man von der Tri-Poli oHG erhält.
Geht es um die Sicherheit der Kinder, wie den Fallschutz Spielplatz, dann gehören auch der Kunstrasen mit Fallschutz oder die Holzhackschnitzel dazu. Diese sind ein wichtiger Bestandteil unter den Spielgeräten. Der Fallschutz ist Pflicht, um die Sicherheit der Kinder zu gewähren und die Verletzungsgefahr zu bei einem eventuellen Sturz zu mindern.
Die Sicherheitsbestimmungen müssen immer eingehalten werden, das gilt ohne Ausnahme für die Spielgeräte Schulhof, für den Kinmdergarten oder anderen öffentlichen Einrichtungen. Ebenso gehört bei den Spielplatzgeräten im Kindergarten eine regelmäßige Wartung dazu, damit die Sicherheit der Kinder grundsätzlich gegeben ist.
Weitere Informationen
Tri-Poli oHG, Herr Andre Winkmann
Wiesenstr. 34, 47800 Krefeld, Deutschland
Tel.: 02151/5189386; http://tri-poli.de
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