'Namenszusätze stiften Identität' - Kommunalminister Jäger genehmigt die ersten Zusatzbezeichnungen bei Städten und Gemeinden
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), 19.03.2012
Pressemitteilung vom: 19.03.2012 von der Firma Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) aus Düsseldorf
Kurzfassung: Elf Städte und Gemeinden in NRW erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales in Düsseldorf. Sie sind die ersten Kommunen, die von den neuen rechtlichen Möglichkeiten in NRW Gebrauch gemacht und sich ...
[Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) - 19.03.2012] "Namenszusätze stiften Identität" - Kommunalminister Jäger genehmigt die ersten Zusatzbezeichnungen bei Städten und Gemeinden
Elf Städte und Gemeinden in NRW erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales in Düsseldorf. Sie sind die ersten Kommunen, die von den neuen rechtlichen Möglichkeiten in NRW Gebrauch gemacht und sich zusätzlich zu ihrem Namen eine amtliche Bezeichnung gegeben haben. Die Genehmigungen wurden jetzt erteilt. "Mit dem offiziellen Zusatz können Gemeinden und Kreise ihre Einzigartigkeit bekannt machen. Das stiftet Identität und stärkt das kommunale Selbstbewusstsein", sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (19. März) in Düsseldorf.
Genehmigt wurden die Namen: Hansestadt AttendornBurggemeinde BrüggenWidukindstadt EngerStadt der FernUniversität HagenSennegemeinde HövelhofSchloss-Stadt HückeswagenKolpingstadt KerpenNRW-Klimakommune SaerbeckKlingenstadt SolingenHansestadt WarburgHansestadt WipperfürthDer Landtag hatte im Oktober 2011 die Gemeindeordnung und die Kreisordnung geändert. Seitdem sind amtliche Bezeichnungen erlaubt, die auf die Geschichte oder heutige Bedeutung von Gemeinden und Kreisen hinweisen. Räte und Kreistage müssen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder die Bezeichnung bestimmen. Mit der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales gilt die amtliche Bezeichnung als offizieller Zusatz zum Namen. Die neue Zusatzbezeichnung muss in der Hauptsatzung vermerkt und im offiziellen Schriftverkehr genutzt werden. Sie darf auch auf Ortseingangsschildern verwendet werden. Nicht erforderlich ist dagegen, Pass- und Ausweisdokumente zu ändern.
Hier reicht die Angabe der ausstellenden Behörde, also zum Beispiel "Stadt Hagen".
Auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Bezeichnungen veröffentlicht:
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/erfolgsmodell-kommunale-selbstverwaltung/strukturen/bezeichnungen.html
Ministerium für
Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211-871-01
Telefax +49 (0) 211-871-3355
Mail oeffentlichkeitsarbeit@mik.nrw.de
Elf Städte und Gemeinden in NRW erhalten in den nächsten Tagen Post aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales in Düsseldorf. Sie sind die ersten Kommunen, die von den neuen rechtlichen Möglichkeiten in NRW Gebrauch gemacht und sich zusätzlich zu ihrem Namen eine amtliche Bezeichnung gegeben haben. Die Genehmigungen wurden jetzt erteilt. "Mit dem offiziellen Zusatz können Gemeinden und Kreise ihre Einzigartigkeit bekannt machen. Das stiftet Identität und stärkt das kommunale Selbstbewusstsein", sagte Kommunalminister Ralf Jäger heute (19. März) in Düsseldorf.
Genehmigt wurden die Namen: Hansestadt AttendornBurggemeinde BrüggenWidukindstadt EngerStadt der FernUniversität HagenSennegemeinde HövelhofSchloss-Stadt HückeswagenKolpingstadt KerpenNRW-Klimakommune SaerbeckKlingenstadt SolingenHansestadt WarburgHansestadt WipperfürthDer Landtag hatte im Oktober 2011 die Gemeindeordnung und die Kreisordnung geändert. Seitdem sind amtliche Bezeichnungen erlaubt, die auf die Geschichte oder heutige Bedeutung von Gemeinden und Kreisen hinweisen. Räte und Kreistage müssen mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder die Bezeichnung bestimmen. Mit der Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Kommunales gilt die amtliche Bezeichnung als offizieller Zusatz zum Namen. Die neue Zusatzbezeichnung muss in der Hauptsatzung vermerkt und im offiziellen Schriftverkehr genutzt werden. Sie darf auch auf Ortseingangsschildern verwendet werden. Nicht erforderlich ist dagegen, Pass- und Ausweisdokumente zu ändern.
Hier reicht die Angabe der ausstellenden Behörde, also zum Beispiel "Stadt Hagen".
Auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist eine Übersicht mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Bezeichnungen veröffentlicht:
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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