19.03.2012 18:23 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Betreiber von Hostservern können doch zur Prüfung des Inhaltes verpflichtet sein
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Das OLG Hamburg (Urteil vom 14.03.2012, Az.: 5 U 87/09) hat nun entschieden, dass der Betreiber eines Hostservers, hier "RapidShare", zur Prüfung der hochgeladenen Inhalte verpflichtet sein kann. Begründet wird dies zum einen mit dem technischen Ablauf des Uploads und zum anderen mit der Änderung der Nutzungsgewohnheiten des Internets.
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