Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden

Für strafbares Verhalten des Handelsvertreters kann die Vertriebsorganisation zur Verantwortung gezogen werden
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Mit Urteil vom 15.03.2012 (Az.: III ZR 148/11) hat der BGH entschieden, dass eine Vertriebsorganisation, die Kapitalanlagen vermittelt, für strafbares Verhalten ihrer Handelsvertreter in bestimmten Fällen einzustehen habe. ... weiter lesen Quelle
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