20.03.2012 11:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Die Unsicherheit um Debi Select steigt weiter
Die Unsicherheit um Debi Select steigt weiterKurzfassung: Die von den Anlageberatern angeblich als absolut sicher angepriesenen Debi Select-Fonds bereitet momentan vielen seiner Anleger große Sorgen. Seit Monaten gibt es immer wieder beunruhigende Pressemitteilungen über die finanzielle Lage der Fonds. Das Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein, zum anderen ist die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 20.03.2012] Die für den 3. März 2012 geplante außerordentliche Gesellschafterversammlung für die drei Debi Select-Fonds wurde abgesagt. Die vorher versprochene Darlegung der Vermögensverhältnisse der Fonds und die Klärung der Fragen zu einer möglichen Prospekthaftung sind somit nicht erfolgt. Die ordentliche Gesellschafterversammlung wurde für den 21. April 2012 anberaumt. Es bleibt abzuwarten, ob diese auch tatsächlich stattfindet.
Es deutet einiges darauf hin, dass die Anleger nicht ausreichend über die Haftungsverhältnisse innerhalb der Fonds aufgeklärt wurden. Insbesondere die drohende Vollhaftung mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten einer GbR, sind wohl nicht dargelegt worden. Diese Verletzung der den Anlageberatern obliegenden Aufklärungspflicht, kann die Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz sein. Außerdem kommt die Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Verjährungsfrist der eventuellen Ansprüche der geschädigten Anleger weiterhin läuft. Die einzige Möglichkeit diese Verjährungsfrist zu hemmen ist das schnelle Handeln, bzw. Geltendmachung möglicher Ansprüche.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com rät Betroffenen: Geschädigte Anleger sollten nicht noch länger warten, wie sich die Situation weiter entwickelt. Die beste Möglichkeit ist, sich einem erfahrenen Rechtsanwalt anzuvertrauen, der alles daran setzten wird, den Anleger möglichst schadlos zu halten.
http://www.grprainer.com/Debi-Select.html
Es deutet einiges darauf hin, dass die Anleger nicht ausreichend über die Haftungsverhältnisse innerhalb der Fonds aufgeklärt wurden. Insbesondere die drohende Vollhaftung mit dem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten einer GbR, sind wohl nicht dargelegt worden. Diese Verletzung der den Anlageberatern obliegenden Aufklärungspflicht, kann die Grundlage für einen Anspruch auf Schadensersatz sein. Außerdem kommt die Rückabwicklung der Beteiligung in Betracht. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Verjährungsfrist der eventuellen Ansprüche der geschädigten Anleger weiterhin läuft. Die einzige Möglichkeit diese Verjährungsfrist zu hemmen ist das schnelle Handeln, bzw. Geltendmachung möglicher Ansprüche.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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