21.03.2012 15:49 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Suzuki gewinnt Markenstreit gegen VW
Suzuki gewinnt Markenstreit gegen VWKurzfassung: Im Markenstreit ist VW dem japanischen Autohersteller Suzuki unterlegen. Das EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssache T-63/09) hat heute, 21.03.2012, entschieden, dass Suzuki seine Modelle mit dem Zusatz "GTi" ausstatten durfte.
[GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater - 21.03.2012] Im Markenstreit ist VW dem japanischen Autohersteller Suzuki unterlegen. Das EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssache T-63/09) hat heute, 21.03.2012, entschieden, dass Suzuki seine Modelle mit dem Zusatz "GTi" ausstatten durfte.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führen aus: Im Jahre 2003 hatte Suzuki beim HABM die Marke "SWIFT GTi" für Autos und deren Zubehör angemeldet. Daraufhin legte VW, die Inhaberin der Marke GTI sind, Widerspruch ein. Diesen Widerspruch wies das HABM allerdings mit der Begründung ab, es läge keine Verwechslungsgefahr vor. Diese Entscheidung bestätigte das EU-Gericht jetzt.
In seiner Entscheidung wies das Gericht darauf hin, dass es in Europa diverse Autohersteller gebe, die den Zusatz "GTI" benutzten, wie beispielsweise Toyota oder Rover. In der Autobranche werde der Begriff Gran Turismo Injektion (GTI) vorwiegend als Kürzel für besonders leistungsstarke Autos genutzt. Der der Bezeichnung GTI vorangestellte Modellname, hier SWIFT, reiche zur Unterscheidung vollkommen aus.
VW hielt es sich noch offen, ob sie Rechtsmittel beim EuGH einlegen werden.
http://www.grprainer.com/Markenrecht-Markeneintragung.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com führen aus: Im Jahre 2003 hatte Suzuki beim HABM die Marke "SWIFT GTi" für Autos und deren Zubehör angemeldet. Daraufhin legte VW, die Inhaberin der Marke GTI sind, Widerspruch ein. Diesen Widerspruch wies das HABM allerdings mit der Begründung ab, es läge keine Verwechslungsgefahr vor. Diese Entscheidung bestätigte das EU-Gericht jetzt.
In seiner Entscheidung wies das Gericht darauf hin, dass es in Europa diverse Autohersteller gebe, die den Zusatz "GTI" benutzten, wie beispielsweise Toyota oder Rover. In der Autobranche werde der Begriff Gran Turismo Injektion (GTI) vorwiegend als Kürzel für besonders leistungsstarke Autos genutzt. Der der Bezeichnung GTI vorangestellte Modellname, hier SWIFT, reiche zur Unterscheidung vollkommen aus.
VW hielt es sich noch offen, ob sie Rechtsmittel beim EuGH einlegen werden.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, Herr Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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