21.03.2012 15:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Die Kapitalerhöhung der HRE war rechtmäßig
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Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung (LG München I, Urteil vom 01.03.2012, Az.: 5 HK O 12377/09) festgestellt, dass die Kapitalerhöhung der HRE um bis zu 5,6 Milliarden Euro rechtmäßig war. Damit hat das Gericht die Anfechtung mehrerer Aktionäre gegen den Beschluss der HRE-Hauptversammlung zurückgewiesen.
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