Die Kapitalerhöhung der HRE war rechtmäßig

Die Kapitalerhöhung der HRE war rechtmäßig
200x85 Pixel - Dateigröße: 4,06 Kb
Das Landgericht München I hat in seiner Entscheidung (LG München I, Urteil vom 01.03.2012, Az.: 5 HK O 12377/09) festgestellt, dass die Kapitalerhöhung der HRE um bis zu 5,6 Milliarden Euro rechtmäßig war. Damit hat das Gericht die Anfechtung mehrerer Aktionäre gegen den Beschluss der HRE-Hauptversammlung zurückgewiesen. ... weiter lesen Quelle
Pressekontakt Herr Michael Rainer

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
0221-2722750
Fax:
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/42491

https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-llp-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Die Kapitalerhöhung der HRE war rechtmäßig" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Die Kapitalerhöhung der HRE war rechtmäßig" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.