Brüssel greift Tarifautonomie an
- Pressemitteilung der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt, 21.03.2012
Pressemitteilung vom: 21.03.2012 von der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt aus Frankfurt am Main
Kurzfassung: IG BAU warnt EU-Kommission vor Beschneidung des Streikrechts Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt die EU-Kommission davor, das Streikrecht anzutasten. "Mit Sorge verfolgen wir die seit Jahren von den ...
[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 21.03.2012] Brüssel greift Tarifautonomie an
IG BAU warnt EU-Kommission vor Beschneidung des Streikrechts
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt die EU-Kommission davor, das Streikrecht anzutasten. "Mit Sorge verfolgen wir die seit Jahren von den EU-Gerichten und der EU-Kommission gefahrene Linie, Unternehmerinteressen über die der Arbeitnehmer zu stellen", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. "Die neueste EU-Initiative geht zu weit. EU-Präsident Manuel Barroso muss seine Behörde zurückpfeifen. Die Pläne zur Verwässerung des Rechts auf Streik berühren die Grundrechte der Arbeiter in ihrem Kern. Das werden wir nicht akzeptieren."
Die EU-Kommission schlägt vor, die Rechtmäßigkeit von Tarifforderungen und Streiks davon abhängig zu machen, ob sie verhältnismäßig sind. Gerichte sollen dies prüfen. Das ist aus Sicht der IG BAU völlig inakzeptabel. "Wer will denn entscheiden, ab wann eine Forderung oder ein Streik unverhältnismäßig ist", sagte Wiesehügel. Denkbar ist es beispielsweise, dass sich die Tarifparteien in Verhandlungen bis auf einige Zehntelprozente angenähert haben. Für den fehlenden Rest sind die Beschäftigten bereit zu streiken. Nach der geplanten EU-Regelung könnte dies von den Gerichten verboten werden. Ebenso könnte der Unternehmer vorbringen, die Streikforderung ginge über den reinen Mindestschutz der Arbeiter hinaus. "Das gilt ja für die meisten Tarifforderungen. Dann gäbe es keinen sozialen Fortschritt mehr und wir hätten alle nur noch Löhne auf Hartz-IV-Niveau und die 48-Stunden-Woche. Damit würde die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie hier und überall in der EU total ausgehöhlt", warnte Wiesehügel.
Die EU-Kommission preist die Neuerung in einer Pressemeldung dagegen als Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der EU an. Sie sieht darin einen gerechten Ausgleich der Belange von Unternehmen und Arbeitnehmern. "Wenn die Brüsseler Beamten die Beschneidung des Streikrechts ernsthaft für gerecht halten, muss jedem Beschäftigten Angst und Bange werden", sagte Wiesehügel. Ein Indiz dafür, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag aber offenbar doch nicht für so unproblematisch hält, ist die Tatsache, dass sie die in Frage stehende Regelung am Schluss des 19 Seiten umfassenden Papiers versteckt hat.
Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
und Öffentlichkeitsarbeit
Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Bundesvorstand -
Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19
60439 Frankfurt a. Main
Tel.: 069 - 95 73 71 35
Fax: 069 - 95 73 71 38
E-Mail: presse@igbau.de
www.igbau.de
IG BAU warnt EU-Kommission vor Beschneidung des Streikrechts
Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) warnt die EU-Kommission davor, das Streikrecht anzutasten. "Mit Sorge verfolgen wir die seit Jahren von den EU-Gerichten und der EU-Kommission gefahrene Linie, Unternehmerinteressen über die der Arbeitnehmer zu stellen", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. "Die neueste EU-Initiative geht zu weit. EU-Präsident Manuel Barroso muss seine Behörde zurückpfeifen. Die Pläne zur Verwässerung des Rechts auf Streik berühren die Grundrechte der Arbeiter in ihrem Kern. Das werden wir nicht akzeptieren."
Die EU-Kommission schlägt vor, die Rechtmäßigkeit von Tarifforderungen und Streiks davon abhängig zu machen, ob sie verhältnismäßig sind. Gerichte sollen dies prüfen. Das ist aus Sicht der IG BAU völlig inakzeptabel. "Wer will denn entscheiden, ab wann eine Forderung oder ein Streik unverhältnismäßig ist", sagte Wiesehügel. Denkbar ist es beispielsweise, dass sich die Tarifparteien in Verhandlungen bis auf einige Zehntelprozente angenähert haben. Für den fehlenden Rest sind die Beschäftigten bereit zu streiken. Nach der geplanten EU-Regelung könnte dies von den Gerichten verboten werden. Ebenso könnte der Unternehmer vorbringen, die Streikforderung ginge über den reinen Mindestschutz der Arbeiter hinaus. "Das gilt ja für die meisten Tarifforderungen. Dann gäbe es keinen sozialen Fortschritt mehr und wir hätten alle nur noch Löhne auf Hartz-IV-Niveau und die 48-Stunden-Woche. Damit würde die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie hier und überall in der EU total ausgehöhlt", warnte Wiesehügel.
Die EU-Kommission preist die Neuerung in einer Pressemeldung dagegen als Stärkung der Arbeitnehmerrechte in der EU an. Sie sieht darin einen gerechten Ausgleich der Belange von Unternehmen und Arbeitnehmern. "Wenn die Brüsseler Beamten die Beschneidung des Streikrechts ernsthaft für gerecht halten, muss jedem Beschäftigten Angst und Bange werden", sagte Wiesehügel. Ein Indiz dafür, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag aber offenbar doch nicht für so unproblematisch hält, ist die Tatsache, dass sie die in Frage stehende Regelung am Schluss des 19 Seiten umfassenden Papiers versteckt hat.
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