EU-Datenschutzreform
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 21.03.2012
Pressemitteilung vom: 21.03.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann bei Fachveranstaltung zum Datenschutz in Brüssel: "EU-Datenschutzreform muss hohes Datenschutzniveau sichern – bisherige Pläne verstoßen gegen das Subsidiaritätsprinzip" Innenminister Joachim Herrmann hat heute ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 21.03.2012] EU-Datenschutzreform
Innenminister Joachim Herrmann bei Fachveranstaltung zum Datenschutz in Brüssel: "EU-Datenschutzreform muss hohes Datenschutzniveau sichern – bisherige Pläne verstoßen gegen das Subsidiaritätsprinzip" Innenminister Joachim Herrmann hat heute bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Hanns-Seidel-Stiftung zum europäischen Datenschutz die Reformvorschläge der EU-Kommission kritisiert: "Es ist unbestritten, dass eine Modernisierung des Datenschutzrechts notwendig ist. Denn wir müssen die nationalen und europäischen Vorschriften an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Dabei muss ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Mehr europäischer Datenschutz darf nicht zu weniger Datenschutz in Bayern führen." Daher müsse die größtmögliche Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten Richtschnur der Reformpläne sein. Hier geben die Reformvorschläge der Europäischen Kommission Anlass zur Kritik. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Verantwortung der Parlamente für den Datenschutz in ganz Europa ausgehöhlt und fast vollständig in die Hände der Kommission gelegt werde. He!
rrmann: "Das widerspricht klar dem Subsidiaritätsprinzip."
Herrmann betonte, dass bei der Querschnittsaufgabe Datenschutz die richtige Balance zwischen europäischen Regelungen und der Möglichkeit nationaler Gesetzgebung gefunden werden müsse. Europäische Bestimmungen seien etwa für den Datenschutz und Datenverkehr in international organisierten Konzernen oder beim Anbieten von globalen Internetdiensten sinnvoll und auch besser als nur nationale Regelungen. Der Innenminister: "Wo es aber keinen internationalen Bezug gibt, kann ich einen Mehrwert von europäischem Handeln nicht erkennen. Deswegen lehne ich die Richtlinie zur Regelung des Datenschutzes bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden ab, soweit sie auch rein innerstaatliche Vorgänge erfasst. Die Mitgliedstaaten können hier die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Personendaten selbst ausreichend regeln."
Ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip liege auch darin, dass die Kommission das allgemeine Datenschutzrecht umfassend durch eine Verordnung regeln wolle. Den Mitgliedstaaten würden ohne zwingende Gründe keine eigenen Gestaltungsspielräume belassen. Vorzugswürdig sei es vielmehr, die geltende EG-Datenschutzrichtlinie zu überarbeiten und sich auf die Vorgabe von Grundprinzipien zu beschränken. Damit verbleibe den Mitgliedstaaten der nötige Raum für eigene sachgerechte Regelungen vor Ort. Herrmann kündigte insoweit eine Subsidiaritätsrüge an: "Bayern wird im Bundesrat zusammen mit anderen Ländern den Antrag stellen, die Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes durch die Verordnung wie auch durch die Richtlinie für die Bereiche Polizei und Strafverfolgung zu rügen."
Anschließend war Herrmann auf Einladung der European Organisation for Security zu Gast beim zweiten High Level Security Roundtable. Hier diskutierten hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission - wie etwa die für Innenpolitik zuständige Kommissarin Cecilia Malmström -, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Vertreter anderer Mitgliedstaaten und privater Unternehmen verschiedene Fragen der Sicherheit in Europa. In seinem Redebeitrag zum Thema Cyber Security betonte Herrmann, dass die Bedrohungen im Internet durch Cyber-Spionage, Cyber-Attacken und Cyber-Kriminalität immer größer würden. Hier könne der Staat den Unternehmen wertvolle Hilfestellungen leisten, wie dies etwa in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz geschehe. Neben nationalen Bemühungen seien aber auch europäische und internationale Initiativen notwendig. Herrmann: "Ich begrüße deshalb die Pläne für ein ''European Cyber Crime Centre''. Mit Hilfe dieser Institution !
kann es uns gelingen, die Fähigkeiten der einzelnen Mitgliedstaaten zu bündeln und zu vernetzen. Das kommt der gesamten EU unmittelbar zugute, ohne dass wir die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung der einzelnen Länder aushebeln."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2114
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Joachim Herrmann bei Fachveranstaltung zum Datenschutz in Brüssel: "EU-Datenschutzreform muss hohes Datenschutzniveau sichern – bisherige Pläne verstoßen gegen das Subsidiaritätsprinzip" Innenminister Joachim Herrmann hat heute bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Hanns-Seidel-Stiftung zum europäischen Datenschutz die Reformvorschläge der EU-Kommission kritisiert: "Es ist unbestritten, dass eine Modernisierung des Datenschutzrechts notwendig ist. Denn wir müssen die nationalen und europäischen Vorschriften an die veränderten technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Dabei muss ein hohes Datenschutzniveau gewährleistet sein. Mehr europäischer Datenschutz darf nicht zu weniger Datenschutz in Bayern führen." Daher müsse die größtmögliche Wahrung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten Richtschnur der Reformpläne sein. Hier geben die Reformvorschläge der Europäischen Kommission Anlass zur Kritik. Denn es bestehe die Gefahr, dass die Verantwortung der Parlamente für den Datenschutz in ganz Europa ausgehöhlt und fast vollständig in die Hände der Kommission gelegt werde. He!
rrmann: "Das widerspricht klar dem Subsidiaritätsprinzip."
Herrmann betonte, dass bei der Querschnittsaufgabe Datenschutz die richtige Balance zwischen europäischen Regelungen und der Möglichkeit nationaler Gesetzgebung gefunden werden müsse. Europäische Bestimmungen seien etwa für den Datenschutz und Datenverkehr in international organisierten Konzernen oder beim Anbieten von globalen Internetdiensten sinnvoll und auch besser als nur nationale Regelungen. Der Innenminister: "Wo es aber keinen internationalen Bezug gibt, kann ich einen Mehrwert von europäischem Handeln nicht erkennen. Deswegen lehne ich die Richtlinie zur Regelung des Datenschutzes bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden ab, soweit sie auch rein innerstaatliche Vorgänge erfasst. Die Mitgliedstaaten können hier die Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Personendaten selbst ausreichend regeln."
Ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip liege auch darin, dass die Kommission das allgemeine Datenschutzrecht umfassend durch eine Verordnung regeln wolle. Den Mitgliedstaaten würden ohne zwingende Gründe keine eigenen Gestaltungsspielräume belassen. Vorzugswürdig sei es vielmehr, die geltende EG-Datenschutzrichtlinie zu überarbeiten und sich auf die Vorgabe von Grundprinzipien zu beschränken. Damit verbleibe den Mitgliedstaaten der nötige Raum für eigene sachgerechte Regelungen vor Ort. Herrmann kündigte insoweit eine Subsidiaritätsrüge an: "Bayern wird im Bundesrat zusammen mit anderen Ländern den Antrag stellen, die Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes durch die Verordnung wie auch durch die Richtlinie für die Bereiche Polizei und Strafverfolgung zu rügen."
Anschließend war Herrmann auf Einladung der European Organisation for Security zu Gast beim zweiten High Level Security Roundtable. Hier diskutierten hochrangige Vertreter der Europäischen Kommission - wie etwa die für Innenpolitik zuständige Kommissarin Cecilia Malmström -, Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Vertreter anderer Mitgliedstaaten und privater Unternehmen verschiedene Fragen der Sicherheit in Europa. In seinem Redebeitrag zum Thema Cyber Security betonte Herrmann, dass die Bedrohungen im Internet durch Cyber-Spionage, Cyber-Attacken und Cyber-Kriminalität immer größer würden. Hier könne der Staat den Unternehmen wertvolle Hilfestellungen leisten, wie dies etwa in Bayern durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz geschehe. Neben nationalen Bemühungen seien aber auch europäische und internationale Initiativen notwendig. Herrmann: "Ich begrüße deshalb die Pläne für ein ''European Cyber Crime Centre''. Mit Hilfe dieser Institution !
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
Firmenkontakt:
Pressesprecher: Oliver Platzer
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Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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