Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Großartiges Wahlergebnis ist überzeugender Vertrauensbeweis für Roland Jahn als Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde

  • Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 28.01.2011
Pressemitteilung vom: 28.01.2011 von der Firma Bundesregierung aus Berlin

Kurzfassung: Mit übergroßer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag heute Roland Jahn als neuen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) gewählt. Er erhielt 535 von 577 gültigen ...

[Bundesregierung - 28.01.2011] Kulturstaatsminister Bernd Neumann: Großartiges Wahlergebnis ist überzeugender Vertrauensbeweis für Roland Jahn als Leiter der Stasi-Unterlagenbehörde


Mit übergroßer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag heute Roland Jahn als neuen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) gewählt. Er erhielt 535 von 577 gültigen Stimmen.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann betonte: "Die Wahl Roland Jahns mit einer überwältigenden Mehrheit und breiter Unterstützung aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestags bestätigt den überzeugenden Vorschlag der Bundesregierung.

Dieses Wahlergebnis ist eine hervorragende Grundlage für die weitere Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde."

"Mit Roland Jahn ist es gelungen, eine Persönlichkeit mit einer beeindruckenden Biographie für die Leitung der BStU zu gewinnen", erklärte Staatsminister Bernd Neumann weiter. "Als Oppositioneller hat sich Roland Jahn mutig gegen die perfiden Mechanismen des SED-Regimes gestellt und sich für die Verwirklichung von Bürger- und Menschenrechten stark gemacht. Die konsequente und differenzierte Aufarbeitung des SED-Unrechts ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die hierfür die Mittel seit 2008 deutlich erhöht hat."

Mit Ablauf des 14. März 2011 endet die zweite Amtszeit von Marianne Birthler als Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Der Bundesbeauftragte wird auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag gewählt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

In den Archiven der BStU werden die Unterlagen der ehemaligen Geheimpolizei und des Nachrichtendienstes der DDR erschlossen und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vor allem den betroffenen Bürgern sowie Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt. Die Behörde hat außerdem den Auftrag, die Öffentlichkeit über Struktur und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes der DDR zu unterrichten.

Weitere Informationen unter www.bstu.bund.de


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