Der BDD setzt Maßstäbe sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Preisgestaltung für Dienstleistungen der Kaufhausdetektive
- Pressemitteilung der Firma Bundesverband Deutscher Detektive (BDD), 22.03.2012
Pressemitteilung vom: 22.03.2012 von der Firma Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) aus Meckenheim
Kurzfassung: Dem Gewerbebereich der Kaufhausdetektive gibt der Bundesverband Deutscher Detektive seit Juni 2010 in seiner neu eingerichteten Sektion "Kaufhausdetektive" eine verbandspolitische Heimat. Durch eine Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven in einem ...
[Bundesverband Deutscher Detektive (BDD) - 22.03.2012] Der BBD setzt Maßstäbe sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Preisgestaltung für Dienstleistungen der Kaufhausdetektive
Dem Gewerbebereich der Kaufhausdetektive gibt der Bundesverband Deutscher Detektive seit Juni 2010 in seiner neu eingerichteten Sektion "Kaufhausdetektive" eine verbandspolitische Heimat. Durch eine Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven in einem führenden Verband klassischer Detektive in Deutschland soll der Wildwuchs im Gewerbebereich der Kaufhausdetektive beseitigt und sichergestellt werden, dass künftig nicht nur der "klassische Detektiv", sondern auch der "Kaufhausdetektiv" stets hochwertige detektivische Dienstleistungen erbringt.
Grundlagen hierzu sind das Anforderungsprofil und die Berufsordnung des BDD für Kaufhausdetektive.
Es ist allgemein bekannt, aber noch nicht überall selbstverständlich, dass Qualität ihren Preis hat. Mit Mindestlöhnen oder gar Dumpingvergütungen ist diese Qualität nicht zu gewährleisten. Der BDD hat deshalb als Kalkulationsgrundlage für seine Mitglieder die "Preisgestaltung für den Einsatz von Kaufhausdetektiven" entwickelt, die, wie im Übrigen auch alle anderen relevanten Regelungen für Kaufhausdetektive, allen Einzelhandelsunternehmen und Dienstleistern des Kaufhausdetektivgewerbes auf der Homepage des BDD: www.bdd.de unter der Rubrik "Kaufhausdetektive" zur Verfügung stehen.
Mit dieser Information der Öffentlichkeit soll auch der Forderung des BDD nach angemessener Entlohnung und nach einem seriösen Stundenverrechnungssatz der angemessene Nachdruck verliehen werden.
Zudem sollten sich Auftraggeber darüber im Klaren sein, dass weit unter der Kalkulationsgrundlage des BDD liegende Angebote nicht kostendeckend sein können und damit die Seriosität des Anbieters zweifelhaft ist. Skandalöse Verfälle bei großen Handelsketten in der Vergangenheit und die Häufigkeit von Insolvenzen im Kaufhausgewerbe sollten deshalb auch für alle eine aufschlussreiche und nachhaltige Warnung sein.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 – 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.dejederzeit zur Verfügung.
Dem Gewerbebereich der Kaufhausdetektive gibt der Bundesverband Deutscher Detektive seit Juni 2010 in seiner neu eingerichteten Sektion "Kaufhausdetektive" eine verbandspolitische Heimat. Durch eine Mitgliedschaft von Kaufhausdetektiven in einem führenden Verband klassischer Detektive in Deutschland soll der Wildwuchs im Gewerbebereich der Kaufhausdetektive beseitigt und sichergestellt werden, dass künftig nicht nur der "klassische Detektiv", sondern auch der "Kaufhausdetektiv" stets hochwertige detektivische Dienstleistungen erbringt.
Grundlagen hierzu sind das Anforderungsprofil und die Berufsordnung des BDD für Kaufhausdetektive.
Es ist allgemein bekannt, aber noch nicht überall selbstverständlich, dass Qualität ihren Preis hat. Mit Mindestlöhnen oder gar Dumpingvergütungen ist diese Qualität nicht zu gewährleisten. Der BDD hat deshalb als Kalkulationsgrundlage für seine Mitglieder die "Preisgestaltung für den Einsatz von Kaufhausdetektiven" entwickelt, die, wie im Übrigen auch alle anderen relevanten Regelungen für Kaufhausdetektive, allen Einzelhandelsunternehmen und Dienstleistern des Kaufhausdetektivgewerbes auf der Homepage des BDD: www.bdd.de unter der Rubrik "Kaufhausdetektive" zur Verfügung stehen.
Mit dieser Information der Öffentlichkeit soll auch der Forderung des BDD nach angemessener Entlohnung und nach einem seriösen Stundenverrechnungssatz der angemessene Nachdruck verliehen werden.
Zudem sollten sich Auftraggeber darüber im Klaren sein, dass weit unter der Kalkulationsgrundlage des BDD liegende Angebote nicht kostendeckend sein können und damit die Seriosität des Anbieters zweifelhaft ist. Skandalöse Verfälle bei großen Handelsketten in der Vergangenheit und die Häufigkeit von Insolvenzen im Kaufhausgewerbe sollten deshalb auch für alle eine aufschlussreiche und nachhaltige Warnung sein.
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 – 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.dejederzeit zur Verfügung.
Über Bundesverband Deutscher Detektive (BDD):
Der BDD wurde im Juni 1950 gegründet. Er ist somit der Detektivverband mit der ältesten Berufstradition in Deutschland.
Er vertritt die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Parlament, den Landtagen/Senaten und den gesetzgebenden Körperschaften der Kommunen.
Zu den Ministerien, Behörden des Bundes und der Länder ist er der Mittler für alle mit dem Detektivgewerbe zusammenhängenden Fragen.
Für die Berufsorganisationen aller Wirtschaftszweige ist er Partner und Berater bei detektivischen Problemstellungen.
Gegenüber der Öffentlichkeit vertritt er die Interessen seiner Mitglieder und schützt deren allgemeine wirtschaftliche und gewerbliche Anliegen.
Sein ständiges Bemühen gilt der Erhöhung des Ansehens der Deutschen Detektive in der Öffentlichkeit.
Die im BDD organisierten Detektive setzten sich für die Förderung einer sach- und fachgerechten Ausbildung für den detektivischen Nachwuchs ein und arbeiten an geeigneten Maßnahmen, um eine öffentlich-rechtlich anerkannte Ausbildung für das Gewerbe im Rahmen der Erwachsenenfortbildung und eine gesetzlich geregelte Zulassung für das Gewerbe zu schaffen.
Der Verband ist aus dem 1983 erfolgten Zusammenschluss des Zentralverbandes der Auskunfteien und Detekteien (ZV), Berlin, und des Bundes Deutscher Detektive (BDD) e.V. entstanden. Er hat seinen Sitz in Bonn und seine Geschäftsstelle in Meckenheim bei Bonn.
Der Verband ist bundesweit vertreten und in 6 Landesgruppen organisiert.
Verbandspräsidentin ist seit dem 05. Mai 2000 die Kollegin Eveline Wippermann aus Bielefeld.
Der BDD ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e.V. (ASW).
Zur Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Lehrinstitut, das jährlich ein Fortbildungsseminar für Mitglieder und Gäste veranstaltet.
Der Verband ist zusammen mit dem österreichischen und schweizerischen Detektivverband Gründungsmitglied der 1963 ins Leben gerufenen „Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)“. Ihr gehören derzeit 19 Berufsverbände aus 16 Nationen an.
Im BDD selbst sind nationale und Mitglieder aus Belgien, Bulgarien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Russland, Schweiz, Tschechien und den USA vertreten.
Zur Information seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Internetportal: www.bdd.de und gibt sechsmal im Jahr die Mitgliederzeitschrift INFO-INTERN heraus, die für Mitglieder zusätzlich online zur Verfügung gestellt wird. Mit diesen Kommunikationsmitteln wird aus dem Verband, im Wesentlichen aber über alle für die Mitglieder relevanten Erkenntnisse und Entwicklungen der Detektivbranche berichtet.
Mitglied im BDD kann nur werden, wer die Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllt. Unter anderem wird von dem Bewerber ein geeigneter Sachkundenachweis gefordert. Dies ist der Verband seinem guten Ruf und dem seiner Mitglieder schuldig.
Ein Ordentliches Mitglied kann mit der BDD-Zugehörigkeit für sich oder seine Detektei werben. Er erkennt die Satzung und Ordnungen des BDD an und stellt damit sicher, dass die Mitgliedschaft im BDD als ein Gütezeichen erhalten bleibt und weiter gefestigt wird.
© BDD e. V. 2009
Firmenkontakt:
Für weitere Fragen stehen Ihnen sowohl die Pressestelle als auch die Geschäftsstelle des BDD in 53340 Meckenheim, Christine-Teusch-Straße 30, Tel.: 02225 – 83 66 71, Email: bddev-office@bdd.de jederzeit zur Verfügung.
Der BDD wurde im Juni 1950 gegründet. Er ist somit der Detektivverband mit der ältesten Berufstradition in Deutschland.
Er vertritt die berufsständischen Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Parlament, den Landtagen/Senaten und den gesetzgebenden Körperschaften der Kommunen.
Zu den Ministerien, Behörden des Bundes und der Länder ist er der Mittler für alle mit dem Detektivgewerbe zusammenhängenden Fragen.
Für die Berufsorganisationen aller Wirtschaftszweige ist er Partner und Berater bei detektivischen Problemstellungen.
Gegenüber der Öffentlichkeit vertritt er die Interessen seiner Mitglieder und schützt deren allgemeine wirtschaftliche und gewerbliche Anliegen.
Sein ständiges Bemühen gilt der Erhöhung des Ansehens der Deutschen Detektive in der Öffentlichkeit.
Die im BDD organisierten Detektive setzten sich für die Förderung einer sach- und fachgerechten Ausbildung für den detektivischen Nachwuchs ein und arbeiten an geeigneten Maßnahmen, um eine öffentlich-rechtlich anerkannte Ausbildung für das Gewerbe im Rahmen der Erwachsenenfortbildung und eine gesetzlich geregelte Zulassung für das Gewerbe zu schaffen.
Der Verband ist aus dem 1983 erfolgten Zusammenschluss des Zentralverbandes der Auskunfteien und Detekteien (ZV), Berlin, und des Bundes Deutscher Detektive (BDD) e.V. entstanden. Er hat seinen Sitz in Bonn und seine Geschäftsstelle in Meckenheim bei Bonn.
Der Verband ist bundesweit vertreten und in 6 Landesgruppen organisiert.
Verbandspräsidentin ist seit dem 05. Mai 2000 die Kollegin Eveline Wippermann aus Bielefeld.
Der BDD ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sicherheit der Wirtschaft e.V. (ASW).
Zur Fort- und Weiterbildung seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Lehrinstitut, das jährlich ein Fortbildungsseminar für Mitglieder und Gäste veranstaltet.
Der Verband ist zusammen mit dem österreichischen und schweizerischen Detektivverband Gründungsmitglied der 1963 ins Leben gerufenen „Internationalen Kommission der Detektiv-Verbände (IKD)“. Ihr gehören derzeit 19 Berufsverbände aus 16 Nationen an.
Im BDD selbst sind nationale und Mitglieder aus Belgien, Bulgarien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Russland, Schweiz, Tschechien und den USA vertreten.
Zur Information seiner Mitglieder unterhält der BDD ein Internetportal: www.bdd.de und gibt sechsmal im Jahr die Mitgliederzeitschrift INFO-INTERN heraus, die für Mitglieder zusätzlich online zur Verfügung gestellt wird. Mit diesen Kommunikationsmitteln wird aus dem Verband, im Wesentlichen aber über alle für die Mitglieder relevanten Erkenntnisse und Entwicklungen der Detektivbranche berichtet.
Mitglied im BDD kann nur werden, wer die Aufnahmekriterien des Verbandes erfüllt. Unter anderem wird von dem Bewerber ein geeigneter Sachkundenachweis gefordert. Dies ist der Verband seinem guten Ruf und dem seiner Mitglieder schuldig.
Ein Ordentliches Mitglied kann mit der BDD-Zugehörigkeit für sich oder seine Detektei werben. Er erkennt die Satzung und Ordnungen des BDD an und stellt damit sicher, dass die Mitgliedschaft im BDD als ein Gütezeichen erhalten bleibt und weiter gefestigt wird.
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