Geringerer Schutz von entsandten Arbeitern

  • Pressemitteilung der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt, 22.03.2012
Pressemitteilung vom: 22.03.2012 von der Firma IG Bauen-Agrar-Umwelt aus Frankfurt am Main

Kurzfassung: IG BAU: EU will das Richtige und schlägt das Falsche vor Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft EU-Ministerrat und Europaparlament nachdrücklich dazu auf, den Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der ...

[IG Bauen-Agrar-Umwelt - 22.03.2012] Geringerer Schutz von entsandten Arbeitern


IG BAU: EU will das Richtige und schlägt das Falsche vor

Frankfurt am Main - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft EU-Ministerrat und Europaparlament nachdrücklich dazu auf, den Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Entsenderichtlinie abzulehnen. "Dass die EU-Kommission diesen Entwurf als ‚Schutz für entsandte Arbeiter’ verkauft, zeigt, dass die Beamten in Brüssel ohne Kenntnis der tatsächlichen Lage am grünen Tisch entscheiden", sagte der IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel. "Der Vorschlag ist gründlich misslungen. Statt Arbeiter vor Ausbeutung zu schützen, erleichtert er betrügerischen Unternehmen das kriminelle Handwerk wie etwa durch Erschwernisse für Kontrollbehörden."

Ziel der EU war es eigentlich, die Rechte von Arbeitern zu stärken, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden. Gleichzeitig war beabsichtigt, die illegalen Praktiken von betrügerischen Entsendeunternehmen und deren oft mitwissenden Auftraggebern zu erschweren. Eine gängige Praxis ist dabei, dass diese über Briefkastenfirmen und lange Ketten von Subunternehmen ihre Verstöße gegen Sozialgesetze, Tarife und Mindestbedingungen verschleiern.

In Deutschland gibt es Vorschriften, die Arbeitnehmer vor den Folgen solcher Machenschaften schützen. So muss in Mindestlohnbranchen wie am Bau der Generalunternehmer den Nettolohn zahlen, wenn sein Subunternehmer den Mindestlohn prellt. Das gilt unabhängig davon, ob er sich bei der Auftragsvergabe um seriöse Firmen bemüht hat. Laut EU-Entwurf sollen sich künftig die Generalunternehmer dieser Haftung entziehen können. Dazu würde schon ein vom Subunternehmer leicht zu fälschendes Papier ausreichen, das eine Lohnzahlung vortäuscht.

Eine weitere Verschlechterung ist das im Entwurf vorgeschlagene Verbot, im Arbeitsland einen Zustellbevollmächtigten vorzuschreiben. Dadurch werden etwa Zustellungen von Bußgeldbescheiden oder sogar dringenden Arbeitsschutzauflagen unnötig erschwert. Gleichzeitig beschnitten werden soll das Recht auf Vorlage übersetzter Verträge. Unternehmen mit kriminellen Absichten können sich der Pflicht entziehen, indem sie unübersichtlich lange Vertragstexte erstellen. Damit gelten sie als ‚ungewöhnlich lang’ und brauchen nach Vorstellung der EU nicht mehr übersetzt zu werden. Kontrollbeamte haben dann keine Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Klauseln zu überprüfen.

Der Entwurf unternimmt zudem den Versuch, zu definieren was unter den Begriffen "ordnungsgemäße Entsendefirmen" und "entsandte Beschäftigte" zu verstehen ist. Diese Bezeichnungen werden in der Arbeitnehmerentsenderichtlinie genannt. Für "ordnungsgemäß" wird beispielsweise verlangt, dass der Arbeitgeber die Unterkunft während einer vorübergehenden Entsendung bezahlt. Was sich zunächst positiv anhört, offenbart aber Schwächen, wenn man die Folgen betrachtet. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorschrift und zieht die Kosten für die Unterkunft vom Lohn ab, verliert der Arbeiter womöglich auch noch den Anspruch auf den Mindestlohn im Gastland. Dann nämlich würde er nicht mehr als Entsendearbeiter gelten. In diesem Fall gelten die Regeln des Herkunftslandes mit meist deutlich niedrigeren Mindestlöhnen. "Damit entpuppt sich der gut gemeinte Vorschlag als Desaster", stellte Wiesehügel fest. "Statt dem Arbeiter bei der Durchsetzung seiner Rechte zu helfen, wird dieser doppelt bestraft."

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Ruprecht Hammerschmidt
Leiter der Abteilung Kommunikation
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Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt

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