22.03.2012 12:59 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
VW kann sich nicht gegen die Wortmarke "SWIFT GTi" wehren
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Das EuG hat am 21.03.2012 (Az.: T-63/09) entschieden, dass der Autobauer Suzuki die Modellbezeichnung "SWIFT GTI " weiter verwenden darf. Die Bezeichnung "GTi" sei eher beschreibend und der Zusatz "SWIFT" schließe eine Verwechslungsgefahr des Betrachters aus.
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