Verfassungsgericht stärkt Rechte von Transsexuellen und ermöglicht Lebenspartnerschaften für Menschen unterschiedlichen Geschlechts

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 28.01.2011
Pressemitteilung vom: 28.01.2011 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Transsexuellen und ermöglicht Lebenspartnerschaften für Menschen unterschiedlichen Geschlechts "Das Transsexuellengesetz diskriminiert und verletzt in seiner jetzigen Form die Menschenwürde. Ich begrüße ...

[Die Linke. im Bundestag - 28.01.2011] Verfassungsgericht stärkt Rechte von Transsexuellen und ermöglicht Lebenspartnerschaften für Menschen unterschiedlichen Geschlechts


"Das Transsexuellengesetz diskriminiert und verletzt in seiner jetzigen Form die Menschenwürde. Ich begrüße die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, da es die Rechte von Transsexuellen stärkt", erklärt Barbara Höll, queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Lebenspartnerschaft für Transsexuelle zu ermöglichen, noch bevor es zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen gekommen ist. Höll weiter:

"Das Transsexuellengesetz ist dringend reformbedüftig. DIE LINKE fordert eine umgehende Beendigung aller Diskriminierungen von Transsexuellen.

Pikanterweise wurde mit diesem Urteil erstmals die Lebenspartnerschaft zwischen Menschen nicht des gleichen Geschlechts ermöglicht. Hierdurch wird die Konstruktion, Lebenspartnerschaft für homosexuelle und Ehe für heterosexuelle Menschen, immer absurder. DIE LINKE fordert gleiches Recht für alle Menschen und damit ein Rechtsinstitut: Öffnung der Ehe - unabhängig von Geschlecht und Sexualität."

F.d.R. Hanno Harnisch


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Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.

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