Vorratsdatenspeicherung schützt nicht, sondern schadet
- Pressemitteilung der Firma Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, 22.03.2012
Pressemitteilung vom: 22.03.2012 von der Firma Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Berlin
Kurzfassung: Zu den Plänen der Bundesregierung einer zeitnahen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Die Verpflichtung zur anlasslosen ...
[Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - 22.03.2012] Vorratsdatenspeicherung schützt nicht, sondern schadet
Zu den Plänen der Bundesregierung einer zeitnahen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung aller Kommunikationsverkehrsdaten inklusive des konkreten Aufenthaltsorts beim Mobilfunk von 82 Millionen Deutschen wäre ein maßloser Missbrauch staatlicher Macht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Der Schutz des Gemeinwesens ist in einer Demokratie nicht dadurch zu gewährleisten, dass man die individuellen Freiheitsrechte ad absurdum führt und jede und jeden Einzelnen mit Hilfe der Telekommunikationsunternehmen generell überwachen lässt. Bislang fehlt auch jeder Beweis, dass mit einer Vorratsdatenspeicherung ein besserer Schutz vor schweren Straftaten zu gewährleisten ist als ohne. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch mehrere höchste Gerichte in anderen europäischen Staaten haben dieser unverhältnismäßigen und die freiheitliche Grundordnung gefährdenden Maßnahme einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich oder in ihrer Ausgestaltung eine Absage erteilt.
Der Druck, der nun mit freundlicher Unterstützung von Bundesinnenminister Friedrich von europäischer Seite auf die Bundesregierung ausgeübt wird, ist wohlfeil. Die entsprechende EU-Richtlinie muss vor dem Hintergrund der letzten Rechtssprechungen und den unzureichenden Evaluationen aus manchen Mitgliedsstaaten dringend auf den neuesten Stand gebracht werden und verlangt nach einer grundlegenden Überarbeitung. An deren Ende kann nur die Zurücknahme der bisherigen Richtlinie stehen. Da die EU-Kommission die notwendige Evaluation und Überarbeitung der Richtlinie permanent verschleppt und vor sich herschiebt, ist der Druck aus Brüssel schlicht absurd und leicht als politisches Ränkespiel zu entlarven.
Aus diesem Grund ist auch der Plan von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, nun einen Gesetzentwurf zu einer Vorratsdatenspeicherung light einzubringen, völlig inakzeptabel. Wir erwarten von einer für Recht und Gesetz zuständigen Ministerin, die sich zudem gerne als Bürgerrechtlerin inszeniert, dass sie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt, anstatt ihnen zu schaden. Ihr Vorschlag läuft nicht auf eine Speicherung nur bei Verdacht hinaus, sondern ebenfalls auf eine anlasslose Speicherung von IP-Daten."
PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN Bundesvorstand Dr. Jens Althoff, Pressesprecher Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
Email: presse@gruene.de
Tel: 030 - 28442 130 * Fax: 030 - 28442 234
Zu den Plänen der Bundesregierung einer zeitnahen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erklären Claudia Roth, Bundesvorsitzende, und Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Die Verpflichtung zur anlasslosen Speicherung aller Kommunikationsverkehrsdaten inklusive des konkreten Aufenthaltsorts beim Mobilfunk von 82 Millionen Deutschen wäre ein maßloser Missbrauch staatlicher Macht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Der Schutz des Gemeinwesens ist in einer Demokratie nicht dadurch zu gewährleisten, dass man die individuellen Freiheitsrechte ad absurdum führt und jede und jeden Einzelnen mit Hilfe der Telekommunikationsunternehmen generell überwachen lässt. Bislang fehlt auch jeder Beweis, dass mit einer Vorratsdatenspeicherung ein besserer Schutz vor schweren Straftaten zu gewährleisten ist als ohne. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch mehrere höchste Gerichte in anderen europäischen Staaten haben dieser unverhältnismäßigen und die freiheitliche Grundordnung gefährdenden Maßnahme einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich oder in ihrer Ausgestaltung eine Absage erteilt.
Der Druck, der nun mit freundlicher Unterstützung von Bundesinnenminister Friedrich von europäischer Seite auf die Bundesregierung ausgeübt wird, ist wohlfeil. Die entsprechende EU-Richtlinie muss vor dem Hintergrund der letzten Rechtssprechungen und den unzureichenden Evaluationen aus manchen Mitgliedsstaaten dringend auf den neuesten Stand gebracht werden und verlangt nach einer grundlegenden Überarbeitung. An deren Ende kann nur die Zurücknahme der bisherigen Richtlinie stehen. Da die EU-Kommission die notwendige Evaluation und Überarbeitung der Richtlinie permanent verschleppt und vor sich herschiebt, ist der Druck aus Brüssel schlicht absurd und leicht als politisches Ränkespiel zu entlarven.
Aus diesem Grund ist auch der Plan von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, nun einen Gesetzentwurf zu einer Vorratsdatenspeicherung light einzubringen, völlig inakzeptabel. Wir erwarten von einer für Recht und Gesetz zuständigen Ministerin, die sich zudem gerne als Bürgerrechtlerin inszeniert, dass sie die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahrt, anstatt ihnen zu schaden. Ihr Vorschlag läuft nicht auf eine Speicherung nur bei Verdacht hinaus, sondern ebenfalls auf eine anlasslose Speicherung von IP-Daten."
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