Rösler und Röttgen wollen Netzanbindung von Offshore-Windparks voranbringen

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 22.03.2012
Pressemitteilung vom: 22.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aus Berlin

Kurzfassung: Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben heute ein Gespräch mit der AG Beschleunigung zur Optimierung der Netzanbindung von Offshore-Windparks geführt, um die ...

[Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) - 22.03.2012] Rösler und Röttgen wollen Netzanbindung von Offshore-Windparks voranbringen


Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler, und Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen haben heute ein Gespräch mit der AG Beschleunigung zur Optimierung der Netzanbindung von Offshore-Windparks geführt, um die Netzanbindung von Offshore-Windparks schneller voranzubringen. Bei dem Treffen im Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurden die Vorschläge der AG vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppe war im Januar von Bundesminister Rösler initiiert worden.

Im Mittelpunkt des heutigen Gesprächs stand eine Reihe von wichtigen Themen wie z.B. Maßnahmen zur Beschleunigung der Netzanbindung von Windparks, Haftungs- und Finanzierungsfragen sowie ein möglicher Systemwechsel zu einem umfassenden, langfristig angelegten Offshore-Netzausbauplan. Von besonderer Bedeutung für die Offshore-Branche ist eine angemessene Lösung der komplexen Haftungsfrage bei nicht rechtzeitiger Anbindung bzw. Kabelausfällen.

Bundesminister Rösler: "Der Ausbau der Offshore-Windenergie ist ein zentraler Baustein des Umbaus der Energieversorgung. Wir werden die Vorschläge der AG Beschleunigung rasch prüfen und – soweit möglich – umsetzen. Zur drängenden Frage der Haftung der Netzbetreiber haben das BMWi und das BMU heute gemeinsame Eckpunkte einer möglichen gesetzlichen Regelung vorgestellt. Noch vor der Sommerpause wollen wir hierzu einen Gesetzentwurf vorlegen. Von zentraler Bedeutung ist es dabei, einen fairen Ausgleich zwischen allen Beteiligten zu finden. Lösungen allein zu Lasten der Verbraucher sind keine Option. Die Übertragungsnetzbetreiber und Windparkbetreiber müssen einen angemessenen Teil des Risikos selbst tragen."

Bundesumweltminister Röttgen: "Wir haben heute bei der Umsetzung der Energiewende einen wichtigen Schritt nach vorne getan. Der Ausbau der Offshore-Windenergie spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der umfassende Katalog, den die AG Beschleunigung vorgelegt hat, ist eine gute Grundlage, die anstehenden Netzanbindungsfragen zu lösen. Nun wird die Bundesregierung, die gesetzgeberischen Voraussetzungen schaffen, um vor allem die offenen Haftungsfragen zu regeln. Darüber hinaus sind wir aufgeschlossen dafür, ein weiteres finanzielles Engagement der KfW auch für den Netzausbau zu prüfen. Das könnte den Netzbetreibern helfen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Netzausbau nachzukommen."

Die Vorschläge der AG Beschleunigung richten sich nicht nur an die Bundesregierung. Neben dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, der Bundesnetzagentur und den Planungs- und Genehmigungsbehörden der Länder, ist auch die Industrie selbst gefragt, z.B. bei dem Thema Standardisierung. Die Bundesminister forderten daher alle Akteure auf, ihren Beitrag zu leisten.

An der AG Beschleunigung beteiligen sich neben dem BMWi und dem BMU die Bundesnetzagentur, das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Netzbetreiber, Betreiber von Offshore-Windparks, Zulieferindustrie sowie Versicherungsbranche. Die Leitung hat die Stiftung Offshore-Windenergie übernommen.


Hrsg: BMU-Pressereferat, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
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Über Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):
Das Ministerium, dessen erster Dienstsitz auf Beschluss des Deutschen Bundestages Bonn ist, beschäftigt dort sowie an seinem zweiten Dienstsitz Berlin in sechs Abteilungen rund 814 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums gehören außerdem drei Bundesämter mit zusammen mehr als 2.151 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern:
das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten.
Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.

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