Streit der Koalition über Vorratsdatenspeicherung beschneidet Petitionsrecht

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 22.03.2012
Pressemitteilung vom: 22.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu der Weigerung der schwarz-gelben Koalition, die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung öffentlich zu beraten, erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann: Die schwarz-gelbe Koalition weigert ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 22.03.2012] Streit der Koalition über Vorratsdatenspeicherung beschneidet Petitionsrecht


Zu der Weigerung der schwarz-gelben Koalition, die Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung öffentlich zu beraten, erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Klaus Hagemann:

Die schwarz-gelbe Koalition weigert sich zum dritten Mal, Petitionen gegen die Vorratsdatenspeicherung in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses zu beraten.

Dem Petitionsausschuss liegen mehrere Hundert Petitionen vor, die sich gegen die Vorratsdatenspeicherung wenden. Eine öffentliche Petition hat bereits im September 2011 das für die öffentliche Beratung notwendige Quorum von 50.000 Mitzeichnungen erreicht. Seitdem warten die Unterstützerinnen und Unterstützer auf eine Einladung vom Petitionsausschuss.

Am 07. Mai wird die (seitdem) dritte öffentliche Beratung stattfinden - und wieder sind die Vorratsdatenspeicherung-Petitionen nicht dabei. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion und der Oppositionsfraktionen, die Petitionen auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung zu setzen, ist von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP abgelehnt worden.

Die schwarz-gelbe Regierung kann sich zum Thema der Vorratsdatenspeicherung nicht einigen. Mehr als 65.000 Menschen wünschen sich eine öffentliche Diskussion zu dem Thema im Petitionsausschuss. Die schwarz-gelben Fraktionen lassen eine solche Diskussion nur aus taktischen Gründen nicht zu - um die zerstrittene Regierung zu schützen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Regierungskoalitionen auf, der öffentlichen Beratung der Petition schnellstmöglich zuzustimmen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen in der Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung angehört werden. Das Petitionsrecht gibt dafür die Möglichkeit und einen geeigneten Rahmen. Es darf nicht durch einen Streit in der Bundesregierung beschnitten werden.


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