Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil zum Verbot einer Bettensteuer

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 22.03.2012
Pressemitteilung vom: 22.03.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil zum Verbot einer Bettensteuer "Wir müssen die für Bayern wichtige Tourismusbranche stärken und nicht schwächen" Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Urteil des Bayerischen ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 22.03.2012] Innenminister Joachim Herrmann begrüßt Urteil zum Verbot einer Bettensteuer


"Wir müssen die für Bayern wichtige Tourismusbranche stärken und nicht schwächen"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, eine Übernachtungssteuer in München nicht zuzulassen, begrüßt. Eine solche kommunale 'Bettensteuer' in den bayerischen Gemeinden würde allen Bemühungen zur Stärkung der für Bayern so wichtigen Tourismusbranche zuwiderlaufen. "Wir müssen aber den Tourismus in Bayern stärken und nicht schwächen", so Herrmann. Der Innenminister äußerte zwar Verständnis, dass die Kommunen neue Einnahmequellen zu erschließen versuchen. "Ich bin aber überzeugt davon, dass die volkswirtschaftlichen Nachteile einer Übernachtungssteuer die Steuermehreinnahmen für die Gemeinden bei weitem übertreffen."

Außerdem habe der Bund mit einem niedrigerem Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen nach dem Vorbild der Nachbarn Österreich und Tschechien die Wettbewerbsfähigkeit der Gasthöfe und Hotels gestärkt. Herrmann: "Eine neue zusätzliche Steuer der Kommunen würde diese Zielsetzung völlig konterkarieren."

Die Landeshauptstadt München hatte am 23. Juni 2010 beschlossen, die sogenannte Bettensteuer in ihrer kommunalen Satzung zu verankern. Die Regierung von Oberbayern hatte im Oktober 2010 den Antrag der Landeshauptstadt München auf Genehmigung der Satzung abgelehnt. Wie bereits das Verwaltungsgericht München in der ersten Instanz hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern bestätigt.


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