Investitionspakt fuer den OePNV und die Kommunalstrassen ist ueberfaellig

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 23.03.2012
Pressemitteilung vom: 23.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur heutigen Beratung des Bundestages ueber die Zukunft der Gemeindeverkehrsfinanzierung erklaert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Soeren Bartol: Es ist hoechste Zeit fuer einen Investitionspakt von Bund und Laendern fuer ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 23.03.2012] Investitionspakt fuer den OePNV und die Kommunalstrassen ist ueberfaellig


Zur heutigen Beratung des Bundestages ueber die Zukunft der Gemeindeverkehrsfinanzierung erklaert der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Soeren Bartol:

Es ist hoechste Zeit fuer einen Investitionspakt von Bund und Laendern fuer den Oeffentlichen Personenverkehr (OePNV) und die Kommunalstrassen. Fuer den Bund heisst das: er muss den Laendern bis 2019 weiter angemessen Mittel gewaehren und ihnen bis 2019 Planungssicherheit geben - im Gegenzug muessen sich die Laender nachpruefbar zu einer zweckgebundenen Verwendung verpflichten.

Zudem brauchen wir zuegig klare Perspektiven fuer die Zeit nach 2019. Wenn die Verantwortung entsprechend der Foederalismusreform an die Laender uebergeht, muessen sie auch ausreichend Mittel fuer diese Aufgabe erhalten und den Kommunen zur Verfuegung stellen. Der Komplett-Rueckzug des Bundes aus der Verantwortung fuer die OePNV-Infrastruktur jedoch gehoert noch mal gruendlich auf den Pruefstand - eine Aufgabe, der sich der Bundesverkehrsminister Ramsauer endlich stellen sollte. Er sitzt bisher nur als Zuschauer am Rand und ueberlaesst dem Bundesfinanzminister das Spielfeld.

Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Laendern ueber die ehemalige Gemeindeverkehrsfinanzierung sollte es um mehr gehen als darum, wer finanzpolitisch am laengeren Hebel sitzt. Denn ein leistungsfaehiger oeffentlicher Personenverkehr und ein funktionsfaehiges kommunales Strassennetz sind eine Grundvoraussetzung fuer die wirtschaftliche Entwicklung von Staedten und Regionen. Die Erreichbarkeit von Arbeitsplaetzen, von Bildungseinrichtungen, Gesundheitsversorgung, sozialer Infrastruktur, Kultur- und Freizeitangeboten darf nicht gefaehrdet werden.


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