Mitspracherecht kommunaler Verbände reicht noch nicht aus

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 23.03.2012
Pressemitteilung vom: 23.03.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: "Der Fraktion DIE LINKE reicht das Mitspracherecht der kommunalen Spitzenverbände bei Belangen von Gemeinden noch nicht aus. Denn leider gilt das Recht nicht für Vorlagen, die die Bundesregierung zu kommunalen Vorhaben einbringt, sondern nur für ...

[Die Linke. im Bundestag - 23.03.2012] Mitspracherecht kommunaler Verbände reicht noch nicht aus


"Der Fraktion DIE LINKE reicht das Mitspracherecht der kommunalen Spitzenverbände bei Belangen von Gemeinden noch nicht aus. Denn leider gilt das Recht nicht für Vorlagen, die die Bundesregierung zu kommunalen Vorhaben einbringt, sondern nur für Gesetzentwürfe, die aus dem Bundestag selbst oder dem Bundesrat kommen. Der größte Teil der Gesetzesvorlagen, schätzungsweise bis zu 80 Prozent, aber kommt aus den Reihen der Bundesregierung", kritisiert Dagmar Enkelmann, Mitglied im Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und Wahlprüfung, die beschlossene Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages, nach der kommunale Spitzenverbände bei Gesetzesentwürfen, die wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbänden berühren, das verbriefte Recht haben, im federführenden Ausschuss des Bundestages Stellung zu beziehen. Enkelmann weiter:

"Nach jahrelanger, maßgeblich von der LINKEN angestoßenen Debatte, fand gestern ein aktueller Antrag der Fraktion DIE LINKE, diese Ausnahme zu beseitigen, nur die Unterstützung der anderen beiden Oppositionsparteien, SPD und Grüne. Der Bundestag hat einen kleinen Schritt hin zu mehr Bürgernähe gemacht, wirklich kommunalfreundlich ist er noch nicht."


F.d.R. Beate Figgener
Pressesprecher
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Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.

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