Reform der Zuständigkeiten in der Behindertenhilfe in Hessen vorerst gescheitert

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Sozialministerium, 26.03.2012
Pressemitteilung vom: 26.03.2012 von der Firma Hessisches Sozialministerium aus Wiesbaden

Kurzfassung: Sozialminister Stefan Grüttner:' Bedauerlich, dass zu keiner einvernehmlichen Einigung gekommen ist' Die Reform der Zuständigkeiten in der Behindertenhilfe in Hessen ist vorerst gescheitert. Das teilte der Hessische Sozialminister Stefan ...

[Hessisches Sozialministerium - 26.03.2012] Reform der Zuständigkeiten in der Behindertenhilfe in Hessen vorerst gescheitert


Sozialminister Stefan Grüttner:' Bedauerlich, dass zu keiner einvernehmlichen Einigung gekommen ist'

Die Reform der Zuständigkeiten in der Behindertenhilfe in Hessen ist vorerst gescheitert. Das teilte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute mit. "Das Hessische Sozialministerium hatte bereits zu Beginn der Verhandlungen einen Vorschlag zur Änderung des hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgesetzbuch XII vorgelegt. Es ist bedauerlich, dass es nach fast eineinhalb Jahren zu keiner einvernehmlichen Einigung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen gekommen ist", sagte Grüttner heute in Wiesbaden.

Die Gespräche unter Moderation des Hessischen Sozialministeriums haben trotz intensiver Beratungen nicht zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Beteiligten geführt. Der Hessische Landkreistag und der Landeswohlfahrtsverband Hessen wollten auf der Grundlage des Landesmodells weiter beraten. Der Hessische Städtetag sprach sich aus verschiedenen Gründen gegen das Modell aus und hatte deswegen einen Alternativvorschlag gemacht, der für die beiden anderen Verbände nicht tragbar war.

"Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Beantragung von Hilfeleistungen mittelfristig deutlich verbessert. So lange jedoch bei den zuständigen Verbänden Uneinigkeit über eine Lösung herrscht, macht eine gesetzliche Neuregelung keinen Sinn", betonte Sozialminister Grüttner. Die Bundesregierung habe zudem angekündigt, ein umfangreiches Reformpaket zu einer personenzentrierten Hilfeleistung im Bereich der Eingliederungshilfe vorzulegen. In diesem Zusammenhang werde man das Thema wieder angehen.

Mehr Transparenz für Menschen mit Behinderungen

Derzeit müssen Menschen mit Behinderungen in Hessen Hilfeleistungen bei zahlreichen unterschiedlichen Stellen beantragen und erhalten zum Teil mehrere Bescheide. "Wir brauchen endlich mehr Transparenz für Menschen mit Behinderungen, wenn es darum geht, wo welche Leistungen beantragt werden können", erklärte der Sozialminister. In den vergangenen 20 Jahren habe sich die Zahl der Zuständigkeiten für die Leistungsgewährung in der Behindertenhilfe zwischen den örtlichen Trägern der Sozialhilfe (Kreise und kreisfreien Städte) und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen auf insgesamt 96 in Hessen erhöht. "Die sich seit Jahren verkomplizierende Aufgabenverteilung zwischen den Kreisen, kreisfreien Städten einerseits und dem Landeswohlfahrtsverband andererseits entspricht nicht mehr den allgemein anerkannten Grundsätzen von Effizienz, Transparenz und Verwaltungsvereinfachung", so Grüttner weiter. Darin sind sich alle Beteiligten einig. Um eine ortsnahe Umsetzung des Grundsatzes der Gewährung der Hilfen aus einer Hand für jeden Menschen mit Behinderung zu erreichen, müsse das gegenüber Bundesrecht vorrangige hessische Ausführungsgesetz geändert werden.

Aus diesem Grund hatte das Hessische Sozialministerium auf der Grundlage einer von ihm Anfang 2010 umfassend ausgearbeiteten "Machbarkeitsskizze" auf eine Bündelung und Vereinfachung der Zuständigkeiten hingewirkt. Grundgedanke war eine weitgehend wohnortnahe Erbringung der Hilfen aus einer Hand für jeden Menschen mit Behinderung nach dem objektiven Kriterium "Lebensalter" (prägnant: "Lebensabschnittmodell"). Demnach sollten die Aufgaben der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege sowie alle hierbei im jeweiligen Einzelfall zusätzlich zu erbringenden Sozialleistungen im Rahmen einer institutionalisierten, kooperativen Zusammenarbeit von Fachleuten des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe und des Landeswohlfahrtsverbandes vor Ort nur noch aus einer Hand erbracht werden ("Gemeinsame Anlaufstelle"). Durch dieses vom Hessischen Sozialministerium entwickelte Modell hätten sich die derzeit etwa 96 unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Leistungsgewährung auf faktisch wenige reduziert. "Aus Landessicht streben wir nach wie vor eine Vereinfachung der Zuständigkeiten an und warten hier auf ein Signal der Verbände", erklärte Sozialminister Grüttner abschließend.


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