Für die Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 26.03.2012
Pressemitteilung vom: 26.03.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Abweichungen von Regelungen problematisch Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum kirchlichen Arbeitsrecht veranstaltet. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der ...
[CDU/CSU-Fraktion - 26.03.2012] Für die Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts
Abweichungen von Regelungen problematisch
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum kirchlichen Arbeitsrecht veranstaltet. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach und Günter Krings:
"Die Anhörung hat gezeigt, dass nicht die Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts problematisch sind, sondern Abweichungen von diesen Regelungen - als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck und die geänderten Refinanzierungsbedingungen, insbesondere im Sozial- und Gesundheitswesen.
Die Beschäftigten der Kirchen sind durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungsprozessen beteiligt. Außerdem werden die Löhne durch Gremien festgelegt, die paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden. Die Tarifbindung liegt bei den Kirchen bei über 80 Prozent; die Bezahlung ist höher als bei anderen Trägern im karitativen Bereich.
Aus diesen Gründen sprechen wir uns für die Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Die Forderung der Linken nach einer ausnahmslosen Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts auf Religionsgesellschaften verkennt, dass das kirchliche Arbeitsrecht Ausdruck des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungs- und Verwaltungsrechtes der Religionsgesellschaften ist."
Diese Pressemitteilung finden Sie auch auf unserer Homepage und in unserem Presse-Twitter-Kanal @cducsupm.
Kurz-URL: http://cducsu.cc/H5WDgJ
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
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Abweichungen von Regelungen problematisch
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat heute eine öffentliche Anhörung zum kirchlichen Arbeitsrecht veranstaltet. Dazu erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach und Günter Krings:
"Die Anhörung hat gezeigt, dass nicht die Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts problematisch sind, sondern Abweichungen von diesen Regelungen - als Reaktion auf den zunehmenden Wettbewerbsdruck und die geänderten Refinanzierungsbedingungen, insbesondere im Sozial- und Gesundheitswesen.
Die Beschäftigten der Kirchen sind durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungsprozessen beteiligt. Außerdem werden die Löhne durch Gremien festgelegt, die paritätisch aus den Reihen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber besetzt werden. Die Tarifbindung liegt bei den Kirchen bei über 80 Prozent; die Bezahlung ist höher als bei anderen Trägern im karitativen Bereich.
Aus diesen Gründen sprechen wir uns für die Beibehaltung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Die Forderung der Linken nach einer ausnahmslosen Anwendung des kollektiven Arbeitsrechts auf Religionsgesellschaften verkennt, dass das kirchliche Arbeitsrecht Ausdruck des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungs- und Verwaltungsrechtes der Religionsgesellschaften ist."
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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