Fonds für die Heimkinder der ehemaligen DDR mildert erlittenes Unrecht

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 26.03.2012
Pressemitteilung vom: 26.03.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Individuelle Leistungen zur Überwindung der Folgeschäden Bei der heutigen Vorstellung des Berichts zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR hat das Bundesfamilienministerium angekündigt, dass die ehemaligen Heimkinder der DDR ab Juli 2012 ...

[CDU/CSU-Fraktion - 26.03.2012] Fonds für die Heimkinder der ehemaligen DDR mildert erlittenes Unrecht


Individuelle Leistungen zur Überwindung der Folgeschäden Bei der heutigen Vorstellung des Berichts zur Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR hat das Bundesfamilienministerium angekündigt, dass die ehemaligen Heimkinder der DDR ab Juli 2012 Wiedergutmachungsleistungen aus einem neuen Fonds beantragen können. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und der Berichterstatter Markus Grübel:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich seit Beginn der Diskussion über die Aufarbeitung des Schicksals ehemaliger Heimkinder dafür eingesetzt, gleichwertige rehabilitative und finanzielle Hilfen für die ehemaligen Heimkinder in West- und Ostdeutschland bereitzustellen.

Daher begrüßen wir, dass mit der Einrichtung des Fonds für die Heimkinder der ehemaligen DDR nun auch der letzte Teil des fraktionsübergreifend beschlossenen Antrags des Deutschen Bundestages ‚Opfern von Unrecht und Misshandlungen in der Heimerziehung wirksam helfen‘ umgesetzt wird.

Ehemalige Heimkinder aus Westdeutschland, deren Schicksal vom Runden Tisch Heimerziehung aufgearbeitet wurde, können bereits seit Anfang des Jahres individuelle Leistungen zur Überwindung der Folgeschäden ihres Heimaufenthalts beantragen.

Nun werden ab Juli 2012 auch für ehemalige Heimkinder in der DDR, die schweres Leid und gravierendes Unrecht erlitten und noch heute von den Spätfolgen der belastenden Erlebnisse gequält werden, Hilfen angeboten. Für Traumatherapien, Rentenersatzleistungen oder andere Unterstützungsmaßnahmen stellen der Bund und ostdeutsche Länder 40 Millionen Euro zur Verfügung."


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