Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.03.2012
Pressemitteilung vom: 27.03.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der ...
[CDU/CSU-Fraktion - 27.03.2012] Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf
Spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck:
"Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: Die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Damit geben wir gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden weiter und verhindern übermäßige Renditen bei Investoren. Wir sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet.
Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart:
Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.
Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2.500 bis 3.500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt ein Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden.
Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen.
Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern.
Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über ein MW wird gestrichen.
Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass sogenannte ‚Solarstadl‘, also Hallen, die ausschließlich zum Zweck einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen niedriger vergütet werden.
Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine Anlage vergütet.
Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben.
Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle Korrekturen."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck:
"Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: Die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Damit geben wir gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden weiter und verhindern übermäßige Renditen bei Investoren. Wir sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet.
Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart:
Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.
Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2.500 bis 3.500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt ein Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden.
Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen.
Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
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Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
Firmenkontakt:
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