Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 27.03.2012
Pressemitteilung vom: 27.03.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 27.03.2012] Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf


Spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck:

"Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: Die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Damit geben wir gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden weiter und verhindern übermäßige Renditen bei Investoren. Wir sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet.
Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart:
Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert.
Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2.500 bis 3.500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt ein Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden.
Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen.
Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern.
Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über ein MW wird gestrichen.
Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass sogenannte ‚Solarstadl‘, also Hallen, die ausschließlich zum Zweck einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen niedriger vergütet werden.
Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine Anlage vergütet.
Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben.
Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle Korrekturen."


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