Armutsgefährdung und Einkommensungleichheit: Deutschland auch 2009 unter EU-Durchschnitt
- Pressemitteilung der Firma Statistisches Bundesamt, 27.03.2012
Pressemitteilung vom: 27.03.2012 von der Firma Statistisches Bundesamt aus Wiesbaden
Kurzfassung: WIESBADEN – Armut und Einkommensungleichheit waren im Jahr 2009 – wie bereits in den Jahren zuvor – in Deutschland geringer ausgeprägt als in der Europäischen Union insgesamt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der ...
[Statistisches Bundesamt - 27.03.2012] Armutsgefährdung und Einkommensungleichheit: Deutschland auch 2009 unter EU-Durchschnitt
WIESBADEN – Armut und Einkommensungleichheit waren im Jahr 2009 – wie bereits in den Jahren zuvor – in Deutschland geringer ausgeprägt als in der Europäischen Union insgesamt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland bei 15,6 % der Bevölkerung (siehe dazu die Pressemitteilung Nr. 406 vom 3. November 2011) und damit um 0,8 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt von 16,4 %.
Eine Person ist nach EU-Definition armutsgefährdet, wenn sie nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem sie lebt, zur Verfügung hat. In Deutschland belief sich der Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2009 für eine alleinlebende Person auf 11 278 Euro im Jahr. Das entspricht rund 940 Euro pro Monat.
Deutschland schnitt auch im Vergleich zu den 17 Ländern des Euroraumes besser ab: Hier betrug der Anteil armutsgefährdeter Menschen 2009 insgesamt 16,1 %. Unter allen 27 EU-Staaten nahm Deutschland 2009 einen Platz im Mittelfeld ein. Verglichen mit seinen EU-Nachbarstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen und Tschechische Republik hatte Deutschland jedoch einen hohen Wert: So war die Armutsgefährdungsquote 2009 in fast allen Nachbarstaaten Deutschlands geringer als hierzulande (zwischen 9,0 % in der Tschechischen Republik und 14,6 % in Belgien). Lediglich in Polen war der Anteil der armutsgefährdeten Bevölkerung mit 17,6 % höher als in Deutschland.
Insgesamt wies im Jahr 2009 die Tschechische Republik mit 9,0 % die niedrigste Armutsgefährdungsquote aller EU-Staaten auf, gefolgt von den Niederlanden (10,3 %), der Slowakei (12,0 %), Österreich (12,1 %) und Ungarn (12,3 %). Die höchsten Quoten ergaben sich für Lettland (21,3 %), Rumänien (21,1 %), Spanien und Bulgarien (jeweils 20,7 %), Litauen (20,2 %) und Griechenland (20,1 %).
Die Ungleichheit der Einkommen, die als Verhältnis zwischen den Einkommen der Bevölkerung im oberen und unteren Fünftel (20 % einkommensstärkste beziehungsweise – schwächste Personen) der Einkommensverteilung dargestellt wird, war in Deutschland 2009 wie auch die Armutsgefährdungsquote geringer als im Durchschnitt der EU (5,0) und des Euroraumes (4,9). Hierzulande lag das Einkommen der 20 % einkommensstärksten Personen insgesamt 4,5 Mal so hoch wie das der einkommensschwächsten.
Die EU-Staaten mit den höchsten Armutsgefährdungsquoten hatten 2009 auch die stärkste Einkommensungleichheit: In Litauen war der Wert mit 7,3 am höchsten, gefolgt von Lettland und Spanien (jeweils 6,9), Rumänien (6,0), Bulgarien (5,9) und Griechenland (5,6).
Diese Ergebnisse wurden aus der europaweit vergleichbaren Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) 2010 ermittelt.
Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht und aktualisiert die Ergebnisse aus den jährlichen EU-SILC- Erhebungen der Mitgliedstaaten sowie weiteren, an EU-SILC teilnehmenden Staaten, regelmäßig in seiner Datenbank.
Ergebnisse aus der deutschen EU-SILC-Erhebung (LEBEN IN EUROPA) sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch über die Themenseite des Statistischen Bundesamtes erhältlich.
Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter www.eds-destatis.de der Europäische Datenservice (EDS) zur Verfügung.
Armutsgefährdung und Einkommensungleichheit 2009 in der Europäischen Union EU-Mitgliedstaat Schwellenwert für Armutsgefährdung
(Alleinlebende) 1 Armutsgefährdungsquote
nach Sozialleistungen 2 Einkommensungleichheit: S80/S20-Rate 3 Euro / Jahr in % 1 60% des Medians des Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung.
2 Anteil der Bevölkerung mit einem Äquivalenzeinkommen unterhalb des Schwellenwertes für Armutsgefährdung. Staatliche Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld, Kindergeld) sind in dem Äquivalenzeinkommen enthalten.
3 Verhältnis zwischen dem oberen und dem unteren Fünftel der Verteilung der Äquivalenzeinkommen in der Bevölkerung.
– = nicht relevant Europäische Union (EU-27) – 16,4 5,0 Eurozone (Euro-17) – 16,1 4,9 Belgien 11678 14,6 3,9 Bulgarien 1810 20,7 5,9 Dänemark 15401 13,3 4,4 Deutschland 11278 15,6 4,5 Estland 3436 15,8 5,0 Finnland 12809 13,1 3,6 Frankreich 12027 13,5 4,5 Griechenland 7178 20,1 5,6 Irland 11929 16,1 5,3 Italien 9562 18,2 5,2 Lettland 2722 21,3 6,9 Litauen 2436 20,2 7,3 Luxemburg 19400 14,5 4,1 Malta 6275 15,5 4,3 Niederlande 12175 10,3 3,7 Österreich 12371 12,1 3,7 Polen 2643 17,6 5,0 Portugal 5207 17,9 5,6 Rumänien 1222 21,1 6,0 Schweden 11825 12,9 3,5 Slowakei 3670 12,0 3,8 Slowenien 7042 12,7 3,4 Spanien 7818 20,7 6,9 Tschechische Republik 4235 9,0 3,5 Ungarn 2544 12,3 3,4 Vereinigtes Königreich 10263 17,1 5,4 Zypern 10668 17,0 4,4 Nachrichtlich: Island 10992 9,8 3,6 Norwegen 19438 11,2 3,4 Schweiz 18409 15,0 4,5
Erläuterungen zur Erhebung EU-SILC/ LEBEN IN EUROPA und zur Berechnung der Armutsgefährdung:
EU-SILC (englisch: European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2010 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2009). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Transfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.
Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.
Um das mittlere Einkommen zu ermitteln, wird der Median (Zentralwert) verwendet. Dabei werden die Personen ihrem Äquivalenzeinkommen nach aufsteigend sortiert. Der Median ist der Einkommenswert derjenigen Person, die die Bevölkerung in genau zwei Hälften teilt. Das heißt, die eine Hälfte hat mehr, die andere weniger Einkommen zur Verfügung. 60% dieses Medianwertes stellen den Schwellenwert für Armutsgefährdung dar.
Weitere Auskünfte gibt:
Auskunftsdienst Wirtschaftsrechnungen und Zeitbudgets
Telefon: +49 611 75 8880,
www.destatis.de/kontakt
WIESBADEN – Armut und Einkommensungleichheit waren im Jahr 2009 – wie bereits in den Jahren zuvor – in Deutschland geringer ausgeprägt als in der Europäischen Union insgesamt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland bei 15,6 % der Bevölkerung (siehe dazu die Pressemitteilung Nr. 406 vom 3. November 2011) und damit um 0,8 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt von 16,4 %.
Eine Person ist nach EU-Definition armutsgefährdet, wenn sie nach Einbeziehung staatlicher Transferleistungen ein Einkommen von weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem sie lebt, zur Verfügung hat. In Deutschland belief sich der Schwellenwert für Armutsgefährdung im Jahr 2009 für eine alleinlebende Person auf 11 278 Euro im Jahr. Das entspricht rund 940 Euro pro Monat.
Deutschland schnitt auch im Vergleich zu den 17 Ländern des Euroraumes besser ab: Hier betrug der Anteil armutsgefährdeter Menschen 2009 insgesamt 16,1 %. Unter allen 27 EU-Staaten nahm Deutschland 2009 einen Platz im Mittelfeld ein. Verglichen mit seinen EU-Nachbarstaaten Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen und Tschechische Republik hatte Deutschland jedoch einen hohen Wert: So war die Armutsgefährdungsquote 2009 in fast allen Nachbarstaaten Deutschlands geringer als hierzulande (zwischen 9,0 % in der Tschechischen Republik und 14,6 % in Belgien). Lediglich in Polen war der Anteil der armutsgefährdeten Bevölkerung mit 17,6 % höher als in Deutschland.
Insgesamt wies im Jahr 2009 die Tschechische Republik mit 9,0 % die niedrigste Armutsgefährdungsquote aller EU-Staaten auf, gefolgt von den Niederlanden (10,3 %), der Slowakei (12,0 %), Österreich (12,1 %) und Ungarn (12,3 %). Die höchsten Quoten ergaben sich für Lettland (21,3 %), Rumänien (21,1 %), Spanien und Bulgarien (jeweils 20,7 %), Litauen (20,2 %) und Griechenland (20,1 %).
Die Ungleichheit der Einkommen, die als Verhältnis zwischen den Einkommen der Bevölkerung im oberen und unteren Fünftel (20 % einkommensstärkste beziehungsweise – schwächste Personen) der Einkommensverteilung dargestellt wird, war in Deutschland 2009 wie auch die Armutsgefährdungsquote geringer als im Durchschnitt der EU (5,0) und des Euroraumes (4,9). Hierzulande lag das Einkommen der 20 % einkommensstärksten Personen insgesamt 4,5 Mal so hoch wie das der einkommensschwächsten.
Die EU-Staaten mit den höchsten Armutsgefährdungsquoten hatten 2009 auch die stärkste Einkommensungleichheit: In Litauen war der Wert mit 7,3 am höchsten, gefolgt von Lettland und Spanien (jeweils 6,9), Rumänien (6,0), Bulgarien (5,9) und Griechenland (5,6).
Diese Ergebnisse wurden aus der europaweit vergleichbaren Erhebung EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) 2010 ermittelt.
Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) veröffentlicht und aktualisiert die Ergebnisse aus den jährlichen EU-SILC- Erhebungen der Mitgliedstaaten sowie weiteren, an EU-SILC teilnehmenden Staaten, regelmäßig in seiner Datenbank.
Ergebnisse aus der deutschen EU-SILC-Erhebung (LEBEN IN EUROPA) sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auch über die Themenseite des Statistischen Bundesamtes erhältlich.
Für weitere amtliche EU-Statistiken steht unter www.eds-destatis.de der Europäische Datenservice (EDS) zur Verfügung.
Armutsgefährdung und Einkommensungleichheit 2009 in der Europäischen Union EU-Mitgliedstaat Schwellenwert für Armutsgefährdung
(Alleinlebende) 1 Armutsgefährdungsquote
nach Sozialleistungen 2 Einkommensungleichheit: S80/S20-Rate 3 Euro / Jahr in % 1 60% des Medians des Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung.
2 Anteil der Bevölkerung mit einem Äquivalenzeinkommen unterhalb des Schwellenwertes für Armutsgefährdung. Staatliche Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld, Kindergeld) sind in dem Äquivalenzeinkommen enthalten.
3 Verhältnis zwischen dem oberen und dem unteren Fünftel der Verteilung der Äquivalenzeinkommen in der Bevölkerung.
– = nicht relevant Europäische Union (EU-27) – 16,4 5,0 Eurozone (Euro-17) – 16,1 4,9 Belgien 11678 14,6 3,9 Bulgarien 1810 20,7 5,9 Dänemark 15401 13,3 4,4 Deutschland 11278 15,6 4,5 Estland 3436 15,8 5,0 Finnland 12809 13,1 3,6 Frankreich 12027 13,5 4,5 Griechenland 7178 20,1 5,6 Irland 11929 16,1 5,3 Italien 9562 18,2 5,2 Lettland 2722 21,3 6,9 Litauen 2436 20,2 7,3 Luxemburg 19400 14,5 4,1 Malta 6275 15,5 4,3 Niederlande 12175 10,3 3,7 Österreich 12371 12,1 3,7 Polen 2643 17,6 5,0 Portugal 5207 17,9 5,6 Rumänien 1222 21,1 6,0 Schweden 11825 12,9 3,5 Slowakei 3670 12,0 3,8 Slowenien 7042 12,7 3,4 Spanien 7818 20,7 6,9 Tschechische Republik 4235 9,0 3,5 Ungarn 2544 12,3 3,4 Vereinigtes Königreich 10263 17,1 5,4 Zypern 10668 17,0 4,4 Nachrichtlich: Island 10992 9,8 3,6 Norwegen 19438 11,2 3,4 Schweiz 18409 15,0 4,5
Erläuterungen zur Erhebung EU-SILC/ LEBEN IN EUROPA und zur Berechnung der Armutsgefährdung:
EU-SILC (englisch: European Union Statistics on Income and Living Conditions) ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA durchgeführt.
Ein Kernindikator, der aus LEBEN IN EUROPA ermittelt wird, ist die Armutsgefährdungsquote. Sie gibt an, wie hoch der Anteil der armutsgefährdeten Personen an der Gesamtbevölkerung ist. Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird zunächst das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen (bei LEBEN IN EUROPA 2010 bezieht sich das Haushaltseinkommen auf das Jahr 2009). Es setzt sich zusammen aus dem Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, dem Einkommen aus Vermögen, Renten und Pensionen sowie empfangenen laufenden Transfers – wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld. Direkte Steuern und Sozialbeiträge sind abgezogen. Dieses Haushaltseinkommen wird auf die Personen des Haushalts nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) verteilt, der unterschiedliche Haushaltsstrukturen berücksichtigt sowie den Umstand, dass Personen in einem Haushalt durch das Zusammenleben Einspareffekte bei den laufenden Kosten erzielen.
Die Äquivalenzskala weist jeder Person im Haushalt ein Gewicht zu. Nach der modifizierten OECD-Skala, die bei EU-SILC angewendet wird, erhält die erste erwachsene Person stets das Gewicht 1. Jede weitere Person erhält ein Gewicht, das die Größenordnung des Mehrbedarfs berücksichtigen soll, der durch diese Person entsteht: Weitere Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren erhalten das Gewicht 0,5, Kinder unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. So ergibt sich bei einer Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren beispielsweise das Gesamtgewicht 2,1. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird nun durch die Summe der Gewichte dividiert. Das so ermittelte Einkommen der Personen wird als "bedarfsgewichtetes Äquivalenzeinkommen" bezeichnet und jeder Person im Haushalt als persönliches Äquivalenzeinkommen zugeschrieben. Zu beachten ist, dass es sich beim Äquivalenzeinkommen um eine fiktive Rechengröße handelt.
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