KAUCH: Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf
- Pressemitteilung der Firma FDP-Bundestagsfraktion, 27.03.2012
Pressemitteilung vom: 27.03.2012 von der Firma FDP-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: BERLIN. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Infrastruktur und Umwelt der FDP-Bundestagsfraktion ...
[FDP-Bundestagsfraktion - 27.03.2012] KAUCH: Koalitionsfraktionen einigen sich auf Änderungen am EEG-Entwurf
BERLIN. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Infrastruktur und Umwelt der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Damit geben wir gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden weiter und verhindern übermäßige Renditen bei Investoren. Wir sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet. Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart:
Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert. Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2500 bis 3500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt 1 Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden. Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen. Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern. Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über 1 MW wird gestrichen. Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass sogenannte "Solarstadl", also Hallen, die ausschließlich zum Zweck einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen niedriger vergütet werden. Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine Anlage vergütet. Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben. Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle Korrekturen.
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
der FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
BERLIN. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Änderungsanträge zum Gesetzentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (Solarförderung) geeinigt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Infrastruktur und Umwelt der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf ein Paket von Änderungsanträgen zur Solarförderung verständigt. Die Grundentscheidung des Gesetzentwurfs bleibt dabei unangetastet: die Vergütung für Solaranlagen wird einmalig zum 1. April 2012 deutlich abgesenkt. Damit geben wir gesunkene Anlagenpreise an die Stromkunden weiter und verhindern übermäßige Renditen bei Investoren. Wir sorgen für eine spürbare Eindämmung der Kosten durch die Photovoltaik und ein Zubautempo, das die Netzstabilität nicht gefährdet. Folgende Änderungen haben die Fraktionen vereinbart:
Der Vertrauensschutz für Investitionen aus dem Mittelstand wird verbessert. Dachanlagen, für die ein Netzanschlussbegehren vor dem 24. Februar 2012 übermittelt wurde, erhalten die bisherige Vergütung, wenn sie bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen werden. Für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen wie Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wurde die Übergangsfrist auf den 30. September 2012 verlängert. Es wird wieder ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt ("atmender Deckel"). Dieser sorgt für höhere oder niedrigere Abschläge in der Zukunft, wenn das Ziel eines jährlichen Ausbaus von derzeit 2500 bis 3500 MW über- oder unterschritten wird. Alle Degressionen werden wie bisher in Prozent erfolgen, nicht in Cent pro Kilowattstunde wie im Entwurf. Sie erfolgen zugleich monatlich, die Grunddegression beträgt 1 Prozent pro Monat. So werden "Schlussverkäufe", die bisher regelmäßig vor anstehenden Absenkungsschritten erfolgten, vermieden. Die Parlamentsrechte werden gestärkt. Alle ursprünglich vorgesehenen Verordnungsermächtigungen werden gestrichen. Um den Eigenverbrauch bei kleinen Dachanlagen anzureizen, werden künftig für neue Anlagen nur noch 80 Prozent (im Entwurf: 85 Prozent) des produzierten Stroms nach EEG vergütet. Dies ist bereits heute technisch machbar. Gleichzeitig beauftragen die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung, im Rahmen bestehender Haushaltsmittel die Förderung für Energiespeicher deutlich zu verbessern. Die Direktvermarktungsanforderung für Anlagen über 1 MW wird gestrichen. Im Außenbereich des ländlichen Raums werden Solaranlagen auf Tierställen bzw. auf neu ausgesiedelten Höfen den Solaranlagen auf Wohngebäuden gleichgestellt. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass sogenannte "Solarstadl", also Hallen, die ausschließlich zum Zweck einer Photovoltaik-Anlage gebaut werden, künftig wie Freiflächen niedriger vergütet werden. Freiflächenanlagen in zwei unterschiedlichen Gemeinden werden abweichend vom Entwurf auch bei räumlicher Nähe nicht als eine Anlage vergütet. Das Einspeisemanagement für Solaranlagen unter 100 kW wird aus technischen Gründen auf den 1. Januar 2013 verschoben. Weitere Anpassungen betreffen Zinszahlungen von Unternehmen auf die EEG-Umlage, den Austausch von Solarmodulen und redaktionelle Korrekturen.
Beatrix Brodkorb
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Fax: 030/227-56778
Über FDP-Bundestagsfraktion:
Eine Geschichte als Herausforderung.
Der Liberalismus begann seinen historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.
Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.
Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.
Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.
Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die FDP war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die FDP konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die FDP konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits- staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.
Ein großer Teil des Widerstands gegen das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das freiheitlichste unserer Geschichte.
Firmenkontakt:
Beatrix Brodkorb
Pressesprecherin und Leiterin der Pressestelle
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Tel.: 030/227-52388
Fax: 030/227-56778
Eine Geschichte als Herausforderung.
Der Liberalismus begann seinen historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.
Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.
Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.
Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.
Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die FDP war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die FDP konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die FDP konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits- staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.
Ein großer Teil des Widerstands gegen das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das freiheitlichste unserer Geschichte.
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