Schweppes darf weiterhin "Sparkling Tea" vertreiben

Schweppes darf weiterhin
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Das OLG Hamm (I-4 U 143/11) hat entschieden, dass die Aufmachung des Produktes "Sparkling Tea" nicht irreführend für den Verbraucher sei und damit einen Unterlassungsantrag des Klägers zurückgewiesen. ... weiter lesen Quelle
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