Abmahnung auch ohne Vorliegen einer Vollmacht wirksam

Abmahnung auch ohne Vorliegen einer Vollmacht wirksam
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Wenn im Falle einer wettbewerblichen Abmahnung mit dieser das Angebot eines Unterwerfungsvertrags verbunden ist, kann dieser nicht unter Verweis auf § 174 BGB zurückgewiesen werden. Dies entschied er BGH (I ZR 140/08) unter Berufung darauf, dass die Abmahnung dazu diene, dem Schuldner zu ermöglichen, den Gläubiger ohne ein gerichtliches Verfahren zu befriedigen. ... weiter lesen Quelle
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