Bundesregierung tritt Gründungsübereinkommen zum Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt bei
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 28.03.2012
Pressemitteilung vom: 28.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegten Gesetzentwurf zum Gründungsübereinkommen des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt beschlossen. Der Fonds ist eine unabhängige Organisation ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 28.03.2012] Bundesregierung tritt Gründungsübereinkommen zum Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt bei
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegten Gesetzentwurf zum Gründungsübereinkommen des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt beschlossen. Der Fonds ist eine unabhängige Organisation nach internationalem Recht und wird in Bonn seinen Sitz aufbauen.
Ziel des weltweit tätigen Fonds ist es, pflanzengenetische Ressourcen der Nutzpflanzen dauerhaft zu erhalten, um die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Landwirtschaft zu gewährleisten. Im Jahr 2008 hat der Fonds auf Spitzbergen die Weltsaatgutbank gegründet, in der aktuell 760.000 Muster aus aller Welt als Sicherheitsnetz lagern.
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung einer großen Nutzpflanzenvielfalt ist ein wichtiger Baustein der Politik der Bundesregierung für eine nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Dabei kommt der Arbeit des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt eine große Bedeutung zu. Mit seinem Engagement für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bildet er außerdem ein wesentliches Element des von Deutschland mit initiierten "Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft". In Anerkennung dieser Bedeutung hat Deutschland zehn Millionen US-Dollar zum Stiftungskapital beigetragen.
Mit der Ansiedlung des Fonds hat die Stadt Bonn eine neue internationale Organisation gewonnen und damit ihre Bedeutung als Zentrum für nachhaltige Politik, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft weiter gestärkt.
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Pressestelle
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Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Das Bundeskabinett hat heute den von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner vorgelegten Gesetzentwurf zum Gründungsübereinkommen des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt beschlossen. Der Fonds ist eine unabhängige Organisation nach internationalem Recht und wird in Bonn seinen Sitz aufbauen.
Ziel des weltweit tätigen Fonds ist es, pflanzengenetische Ressourcen der Nutzpflanzen dauerhaft zu erhalten, um die Ernährungssicherheit und eine nachhaltige Landwirtschaft zu gewährleisten. Im Jahr 2008 hat der Fonds auf Spitzbergen die Weltsaatgutbank gegründet, in der aktuell 760.000 Muster aus aller Welt als Sicherheitsnetz lagern.
Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung einer großen Nutzpflanzenvielfalt ist ein wichtiger Baustein der Politik der Bundesregierung für eine nachhaltige Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Dabei kommt der Arbeit des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt eine große Bedeutung zu. Mit seinem Engagement für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen bildet er außerdem ein wesentliches Element des von Deutschland mit initiierten "Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft". In Anerkennung dieser Bedeutung hat Deutschland zehn Millionen US-Dollar zum Stiftungskapital beigetragen.
Mit der Ansiedlung des Fonds hat die Stadt Bonn eine neue internationale Organisation gewonnen und damit ihre Bedeutung als Zentrum für nachhaltige Politik, Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft weiter gestärkt.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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