SPD legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit vor

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 28.03.2012
Pressemitteilung vom: 28.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlässlich der Beratungen der Gesetzentwürfe zur Stärkung der Pressefreiheit erklären der medienpolitische Sprecher der SPDBundestagsfraktion Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Ingo Egloff: Eine freie Presse ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 28.03.2012] SPD legt Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit vor


Anlässlich der Beratungen der Gesetzentwürfe zur Stärkung der Pressefreiheit erklären der medienpolitische Sprecher der SPDBundestagsfraktion Martin Dörmann und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Ingo Egloff:

Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind von besonderer Bedeutung für das Funktionieren einer demokratischen und offenen Gesellschaft.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag für eine Stärkung der Pressefreiheit einsetzen.

Alle vorliegenden Entwürfe weisen die richtige Richtung auf, unterscheiden sich in ihrer Reichweite aber dann doch sehr. Alle greifen die CICERO-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlen aber vollständig weitergehende Regelungen zum Schutz der Informanten und der Recherche im Ermittlungsverfahren.

Aus diesem Grund bringt die SPD-Bundestagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit im Strafprozessrecht ein.

Der Gesetzentwurf sieht mehrere strafprozessuale Besserstellungen von Journalistinnen und Journalisten vor. So soll eine Beschlagnahme bei Medienangehörigen, gegen die der Verdacht einer Tatbeteiligung besteht, dann nicht zulässig sein, wenn es sich um die Beihilfe zu einer Straftat nach Paragraf 353b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) handelt und sich die Beihilfehandlung auf die Entgegennahme, Recherche, Auswertung oder Veröffentlichung des Geheimnisses oder des Gegenstandes oder der Nachricht, zu deren Geheimhaltung eine besondere Verpflichtung besteht, beschränkt. Außerdem bedarf die gegen Medienangehörige gerichtete Beschlagnahme grundsätzlich der richterlichen Anordnung unabhängig davon, an welchem Ort die Beschlagnahme erfolgt. Schließlich sollen Medienangehörige, Ärzte und Psychotherapeuten dem absoluten Schutz des Paragrafen 160a Absatz 1 StPO unterstellt werden, so weit das Zeugnisverweigerungsrecht reicht.

Die Koalition hatte an einer wirklichen parlamentarischen Beratung kein Interesse - nicht einmal an der Beratung des eigenen Vorschlages, geschweige denn der Entwürfe der Fraktionen der SPD und von Bündnis90/ Die Grünen. Stattdessen täuscht die Koalition mal wieder mit Verfahrenstricks darüber hinweg, dass sie eigentlich keine gemeinsame Position hat.


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