Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno im Ruhestand
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 31.01.2011
Pressemitteilung vom: 31.01.2011 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno wird mit Ablauf des 31. Januar 2011 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Herr Terno wurde am 31. Januar 1946 in Vetschau (Brandenburg) geboren und ist verheiratet. Nach ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 31.01.2011] Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno im Ruhestand
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno wird mit Ablauf des 31. Januar 2011 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Terno wurde am 31. Januar 1946 in Vetschau (Brandenburg) geboren und ist verheiratet. Nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung trat er 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach richterlicher Tätigkeit am Amtsgericht und Landgericht Hannover wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Nach Beendigung der Abordnung wurde er 1982 zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. Dort war er vor allem in Zivilsachen tätig.
In den Bundesgerichtshof trat Herr Terno im Jahr 1991 ein. Seit 1992 gehört er dem insbesondere für das Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er 1999 und dessen Vorsitzender er 2001 wurde. Daneben war er mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender des Senats für Notarsachen bzw. – später - Vorsitzender des Senats für Patentanwaltssachen und zugleich stellvertretender Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen.
Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum IV. Zivilsenat hat Herr Terno die Rechtsprechung in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten, insbesondere dem Versicherungsrecht, maßgeblich mitgeprägt. Der angemessene Ausgleich zwischen den Interessen des Versicherungsnehmers als Verbraucher und den Belangen der Versicherer ist das Thema vieler grundlegender Entscheidungen, die unter dem Vorsitz von Herrn Terno ergangen sind. Hervorzuheben sind solche im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung, die wegen ihrer weitreichenden Folgen für die Versicherungswirtschaft besonderes Augenmaß und Fingerspitzengefühl erforderten. Letzteres gilt gleichermaßen für den Bereich des Erbrechts, wie sich beispielhaft in den Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht zeigt.
Karlsruhe, den 31. Januar 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno wird mit Ablauf des 31. Januar 2011 nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand treten.
Herr Terno wurde am 31. Januar 1946 in Vetschau (Brandenburg) geboren und ist verheiratet. Nach dem Abschluss der juristischen Ausbildung trat er 1974 in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen ein. Nach richterlicher Tätigkeit am Amtsgericht und Landgericht Hannover wurde er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Nach Beendigung der Abordnung wurde er 1982 zum Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ernannt. Dort war er vor allem in Zivilsachen tätig.
In den Bundesgerichtshof trat Herr Terno im Jahr 1991 ein. Seit 1992 gehört er dem insbesondere für das Versicherungsrecht und das Erbrecht zuständigen IV. Zivilsenat an, dessen stellvertretender Vorsitzender er 1999 und dessen Vorsitzender er 2001 wurde. Daneben war er mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender des Senats für Notarsachen bzw. – später - Vorsitzender des Senats für Patentanwaltssachen und zugleich stellvertretender Vorsitzender des Senats für Anwaltssachen.
Während seiner langjährigen Zugehörigkeit zum IV. Zivilsenat hat Herr Terno die Rechtsprechung in allen dem Senat zugewiesenen Rechtsgebieten, insbesondere dem Versicherungsrecht, maßgeblich mitgeprägt. Der angemessene Ausgleich zwischen den Interessen des Versicherungsnehmers als Verbraucher und den Belangen der Versicherer ist das Thema vieler grundlegender Entscheidungen, die unter dem Vorsitz von Herrn Terno ergangen sind. Hervorzuheben sind solche im Bereich der Lebens- und Krankenversicherung, die wegen ihrer weitreichenden Folgen für die Versicherungswirtschaft besonderes Augenmaß und Fingerspitzengefühl erforderten. Letzteres gilt gleichermaßen für den Bereich des Erbrechts, wie sich beispielhaft in den Entscheidungen zum Pflichtteilsrecht zeigt.
Karlsruhe, den 31. Januar 2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
Firmenkontakt:
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Die Pressemeldung "Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno im Ruhestand" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Wilfried Terno im Ruhestand" ist Bundesgerichtshof (BGH).