'Ganz normale und zugleich ganz besondere Wahlen'
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Bundestag, 02.12.2010
Pressemitteilung vom: 02.12.2010 von der Firma Deutscher Bundestag aus Berlin
Kurzfassung: Bundestagspräsident Norbert Lammert hat zu Beginn der heutigen Bundestagssitzung an die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl vor genau 20 Jahren erinnert. Die Deutschen hatten 58 Jahre auf diesen Tag warten müssen, denn die letzte freie Wahl in ...
[Deutscher Bundestag - 02.12.2010] "Ganz normale und zugleich ganz besondere Wahlen"
Lammert würdigt erste gesamtdeutsche Bundestagswahl vor 20 Jahren
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat zu Beginn der heutigen Bundestagssitzung an die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl vor genau 20 Jahren erinnert. Die Deutschen hatten 58 Jahre auf diesen Tag warten müssen, denn die letzte freie Wahl in ganz Deutschland hatte davor im Jahr 1932 stattgefunden.
Lammert stellte den 2. Dezember 1990 als ein in der parlamentarischen Geschichte unseres Landes besonderes Ereignis heraus: "Als historisches Datum auf dem Weg zur Deutschen Einheit gehört dieser Tag in seiner verfassungsrechtlichen und politischen Bedeutung in eine Reihe mit dem 9. November 1989, dem 18. März 1990 und dem 3. Oktober 1990."
Die Wahlen zum 12. Deutschen Bundestag hatten am 2. Dezember 1990 noch getrennt in die Wahlgebiete West und Ost stattgefunden, wobei für jedes der beiden Wahlgebiete eine eigene Fünf-Prozent-Hürde galt. Erstmals schickten die West-Berliner ihre Abgeordneten direkt in den Bundestag; bis dahin waren sie vom Berliner Abgeordnetenhaus gesandt worden. "Es waren ganz normale und zugleich ganz besondere Wahlen", sagte der Bundestagspräsident.
Der 12. Deutsche Bundestag, der seinen Sitz damals noch in Bonn hatte, konstituierte sich gleichwohl in Berlin. Alterspräsident Willy Brandt eröffnete die Sitzung am 20. Dezember 1990 im heutigen Plenarsaal im Reichstagsgebäude.
Kontakt für Journalistinnen und Journalisten
Telefon: +49 (0)30 227 37171
(montags bis freitags 8.30 bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0)30 227 36192
E-Mail: pressereferat@bundestag.de
Lammert würdigt erste gesamtdeutsche Bundestagswahl vor 20 Jahren
Bundestagspräsident Norbert Lammert hat zu Beginn der heutigen Bundestagssitzung an die erste gesamtdeutsche Bundestagswahl vor genau 20 Jahren erinnert. Die Deutschen hatten 58 Jahre auf diesen Tag warten müssen, denn die letzte freie Wahl in ganz Deutschland hatte davor im Jahr 1932 stattgefunden.
Lammert stellte den 2. Dezember 1990 als ein in der parlamentarischen Geschichte unseres Landes besonderes Ereignis heraus: "Als historisches Datum auf dem Weg zur Deutschen Einheit gehört dieser Tag in seiner verfassungsrechtlichen und politischen Bedeutung in eine Reihe mit dem 9. November 1989, dem 18. März 1990 und dem 3. Oktober 1990."
Die Wahlen zum 12. Deutschen Bundestag hatten am 2. Dezember 1990 noch getrennt in die Wahlgebiete West und Ost stattgefunden, wobei für jedes der beiden Wahlgebiete eine eigene Fünf-Prozent-Hürde galt. Erstmals schickten die West-Berliner ihre Abgeordneten direkt in den Bundestag; bis dahin waren sie vom Berliner Abgeordnetenhaus gesandt worden. "Es waren ganz normale und zugleich ganz besondere Wahlen", sagte der Bundestagspräsident.
Der 12. Deutsche Bundestag, der seinen Sitz damals noch in Bonn hatte, konstituierte sich gleichwohl in Berlin. Alterspräsident Willy Brandt eröffnete die Sitzung am 20. Dezember 1990 im heutigen Plenarsaal im Reichstagsgebäude.
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Über Deutscher Bundestag:
Kein Bundestag ist wie der andere. Jedes Mal haben die Wähler neu entschieden, wer stellvertretend für alle die Regeln entwickeln soll, die dann für alle gelten werden. Jedes Mal haben die Wähler neu bestimmt, wie stark der Einfluss der einzelnen Parteien in der Volksvertretung sein soll, wer somit die Regierung bilden kann und wer in die Opposition muss. Und deshalb beginnt auch jeder Bundestag ganz von vorn. Denn die neu gewählten Abgeordneten können nicht von ihren Vorgängern vorbestimmt werden, deren Legitimität, für das Volk zu entscheiden, mit dem Zusammentreten des neuen Bundestages erlischt.
Der Präsident
Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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Der Präsident leitet nicht nur die Bundestagssitzungen (in der er sich mit seinen Stellvertretern abwechselt), er vertritt den Bundestag auch nach außen. Protokollarisch ist er als Repräsentant der Legislative nach dem Bundespräsidenten der zweite Mann im Staat. Er ist nicht nur Adressat aller Eingaben und Entwürfe von Bundesregierung, Bundesrat oder Mitgliedern des Bundestages, er setzt sich auch für die Würde des Bundestages und die Rechte seiner Mitglieder ein. Er ist der oberste Dienstherr der Bundestagsmitarbeiter und übt sowohl das Hausrecht als auch die Polizeigewalt in den Gebäuden des Parlamentes aus.
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