Reform der MPU: Mehr Transparenz und höhere Qualität

  • Pressemitteilung der Firma ADAC, 29.03.2012
Pressemitteilung vom: 29.03.2012 von der Firma ADAC aus München

Kurzfassung: ADAC unterstützt die Reformabsicht des Verkehrsministers Die Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu reformieren, kann der ADAC nur unterstützen. Schon seit Jahren fordert der Club, ...

[ADAC - 29.03.2012] Reform der MPU: Mehr Transparenz und höhere Qualität


ADAC unterstützt die Reformabsicht des Verkehrsministers

Die Pläne von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer, die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu reformieren, kann der ADAC nur unterstützen. Schon seit Jahren fordert der Club, die MPU transparenter zu machen und die Qualität der Vorbereitung sowie der Untersuchung selbst zu verbessern. Trotz festgelegter Standards bei der MPU ist der Untersuchungsablauf nur mangelhaft nachvollziehbar und nachprüfbar, weil das Gespräch nicht protokolliert oder aufgezeichnet wird. Der ADAC hält dies aber im Interesse der Probanden und der sie vertretenden Anwälte für unabdingbar.

Die jetzt bekanntgewordenen Reformpläne des Bundesverkehrsministers können die Qualität der Gutachten verbessern. Außerdem fordert der ADAC, die Kurse zur Vorbereitung auf die Untersuchung auf ihre Qualität hin zu überprü- fen und dies generell sicherzustellen. Damit könnten die Behörden den Verkehrsteilnehmern möglichst frühzeitig seriöse und sinnvolle Kurse empfehlen.

Unseriöse Anbieter, die viel Geld für wenig Leistung von den Probanden verlangen, hätten keine Chance mehr.

Darüber hinaus sollte dem betroffenen Autofahrer auch die Möglichkeit gegeben werden, die Anordnung einer MPU gerichtlich überprüfen zu lassen. Derzeit ist dies nicht möglich. Rechtsmittel stehen erst nach der MPU zur Verfü- gung, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder nicht erteilt worden ist.

Weit mehr 100 000 Verkehrsteilnehmer müssen sich jährlich einer MPU unterziehen, da sie durch ihr Verhalten Anlass zum Zweifel an ihrer Fahreignung gegeben haben. Nach Erkenntnissen des ADAC fällt etwa die Hälfte dieser Eignungsgutachten negativ aus. In den meisten Fällen stehen alkoholauffällige Kraftfahrer nach der Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Prüfstand.

Alkoholsünder müssen glaubhaft machen können, dass sie sich nicht noch einmal alkoholisiert ans Steuer setzen werden. Dabei spielt das Gespräch zwischen dem Probanden und dem psychologischen Gutachter eine große Rolle. Diese persönliche Unterhaltung fällt nach Ansicht des ADAC aber oft zu kurz und schematisch aus, um ein angemessenes Urteil zu erlauben.


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