Posch und Boddenberg: "Kurt Beck muss Machtwort sprechen

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, 29.03.2012
Pressemitteilung vom: 29.03.2012 von der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus Wiesbaden

Kurzfassung: Grüne in Rheinland-Pfalz dürfen gemeinsame Länderinitiative für mehr Schutz vor Fluglärm nicht länger blockieren Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch und der Hessische Minister für Bundesangelegenheiten und ...

[Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - 29.03.2012] Posch und Boddenberg: "Kurt Beck muss Machtwort sprechen"


Grüne in Rheinland-Pfalz dürfen gemeinsame Länderinitiative für mehr Schutz vor Fluglärm nicht länger blockieren

Hessens Wirtschafts- und Verkehrsminister Dieter Posch und der Hessische Minister für Bundesangelegenheiten und Bevollmächtigter des Landes beim Bund, Staatsminister Michael Boddenberg, haben die Landesregierung von Rheinland-Pfalz aufgefordert, die gemeinsam verabredete Gesetzesinitiative im Bundesrat zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht weiter zu blockieren.

"Die OB-Wahl in Mainz ist vorbei und jetzt muss Kurt Beck und die SPD Farbe bekennen, ob sie weiterhin nur Sprüche klopft oder tatsächlich liefern kann", so Minister Boddenberg.

Die Länder-Initiative strebt an, das Ruhebedürfnis der Bürger deutlicher im Luftverkehrsgesetz festzuschreiben. Ziel der Gesetzesänderung ist es, dem Lärmschutz bei der Erarbeitung und Festlegung von Flugverfahren ein stärkeres Gewicht einzuräumen.

Entscheidung steht in Rheinland-Pfalz noch aus

Bereits im Dezember 2011 gab das Kabinett in Hessen grünes Licht für den Antrag, der die Deutsche Flugsicherung (DFS) über eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes verpflichten soll, bei der Festlegung der An- und Abflugrouten dem Lärmschutz größeres Gewicht beizumessen. In Rheinland-Pfalz steht die Entscheidung wegen koalitionsinterner Abstimmungsschwierigkeiten noch aus.

Bislang verpflichtet das Luftverkehrsgesetz in § 29b Absatz 2 die Luftfahrtbehörden und die Flugsicherungsorganisation auf den Schutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm hinzuwirken. Allerdings reiche nach Auffassung des Ministers diese Vorgabe für einen sachgerechten Lärmschutz der Bevölkerung bei wachsenden Flugbewegungszahlen nicht mehr aus.

Posch betont: "Diese von beiden Ländern gemeinsam geplante Bundesratsinitiative ist ein Beitrag, der in vielen Bereichen Verbesserungen für die betroffenen Bürger bringen kann und es verdient, so schnell wie möglich umgesetzt zu werden. Nach den Sicherheitsaspekten muss dem Ruhebedürfnis der Menschen Vorrang vor wirtschaftlichen Belangen eingeräumt werden".

Die Minister unterstrichen, dass es die Deutsche Flugsicherung mit einer entsprechenden Änderung im Luftverkehrsgesetz leichter hätte, leisere Flugverfahren anzuordnen, auch wenn sie gegebenenfalls teurer seien.


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