Schwarz-gelbe Koalition gegen Verbraucherschutz im Flugverkehr

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 29.03.2012
Pressemitteilung vom: 29.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Ablehnung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion zur Schaffung einer bundesweit tätigen, einheitlichen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr erklären der zuständige Berichterstatter Heinz Paula und die stellvertretende ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 29.03.2012] Schwarz-gelbe Koalition gegen Verbraucherschutz im Flugverkehr


Zur Ablehnung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion zur Schaffung einer bundesweit tätigen, einheitlichen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr erklären der zuständige Berichterstatter Heinz Paula und die stellvertretende Sprecherin der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:

Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher stärken und die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zu einer Schlichtungsstelle für alle Verkehrsträger ausbauen. Auch Flugreisende müssen außergerichtliche Beschwerderechte erhalten, wie sie bereits für Bahn- und Busreisende gelten. Schwarz-Gelb dagegen lehnt die Vorschläge der SPD für mehr Verbraucherschutz im Flugverkehr ab.

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, die Teilnahme der Luftverkehrsbranche an der seit 2009 bestehenden verkehrsträgerübergreifenden Schlichtung der SÖP sicherzustellen. Verbraucherinnen und Verbrauchern müssen darüber hinaus das Recht auf eine kostenlose, bundesweit einheitliche Schlichtungsstelle haben.

Obwohl die Verbraucherschutzministerkonferenz bereits im Herbst 2010 die Bundesregierung dazu aufgefordert hat, die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr verpflichtend für alle in Deutschland tätigen Reiseverkehrsunternehmen gesetzlich festzuschreiben, macht Frau Aigner ihrem Amt als Bundesministerin für Verbraucherschutz weiterhin keine Ehre. Die Bundesregierung will in ihrem Gesetzentwurf die Luftverkehrsunternehmen nicht zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichten und hält sich die Möglichkeit offen, Kosten von bis zu 20 Euro auf die Verbraucherinnen und Verbrauchern abzuwälzen. Das Ergebnis wäre verheerend für Reisende und Anbieter gleichermaßen: Ein Durcheinander von Anlaufstellen und fehlende Zuständigkeiten und eine abschreckende Gebührenregelung.


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