Bauer Media Group vollstreckt Urteil des Landgerichts Köln gegen das Preiskartell des Grosso Verbandes

  • Pressemitteilung der Firma Bauer Media Group, 29.03.2012
Pressemitteilung vom: 29.03.2012 von der Firma Bauer Media Group aus Hamburg

Kurzfassung: Lex Bauer weder sinnvoll noch konform mit EU-Recht Hamburg, 29. März 2012 – Die Bauer Media Group wird das am 14. Februar 2012 ergangene Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse Grosso ...

[Bauer Media Group - 29.03.2012] Bauer Media Group vollstreckt Urteil des Landgerichts Köln gegen das Preiskartell des Grosso Verbandes


Lex Bauer weder sinnvoll noch konform mit EU-Recht

Hamburg, 29. März 2012 – Die Bauer Media Group wird das am 14. Februar 2012 ergangene Urteil des Landgerichts Köln im Verfahren der Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Presse Grosso jetzt vollstrecken. Das bedeutet, dass der Grosso Verband das Urteil beachten muss, auch wenn es noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht hatte sich mit der Entscheidung gegen ein unzulässiges Preis- und Konditionenkartell des Grosso Verbandes gewendet und diesem verboten, Handelsspannen zentral für seine Mitglieder mit den Verlagen zu verhandeln.

Das Gericht hat in seinem Urteil ebenfalls festgestellt, dass ein Wegfall des zentralen Verhandlungsmandats keine Gefahr für das deutsche Pressevertriebssystem darstellt. Die Bauer Media Group steht seit jeher und auch zukünftig hinter den System-Essentials Preisbindung, Remission, Disposition und Neutralität des deutschen Pressevertriebs, die ein möglichst vielfältiges Angebot von Presseerzeugnissen (Pressevielfalt) an möglichst vielen Verkaufsstellen (Überall-Erhältlichkeit) in Deutschland gewährleisten. Im Übrigen auch für kleine Verlage, deren Vertrieb fast ausschließlich durch starke Nationalvertriebe organisiert wird. Eine Gefahr, dass kleine Titel nach dem Urteil des Landgerichts Köln zukünftig keine Chance mehr am Markt haben, besteht also nicht. Die Bauer Media Group wird ihren Pressevertrieb auch zukünftig auf Basis der System-Essentials organisieren und im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auf verschiedenen Ebenen Gespräche mit den Grossisten führen.

Das zentrale Verhandlungsmandat des Grosso Verbandes verstößt gegen europäisches Kartellrecht und steht in keinem Zusammenhang mit den System-Essentials des deutschen Pressevertriebs. Deshalb ist eine gesetzliche Verankerung des Grosso Systems weder erforderlich noch zielführend. Die System-Essentials Preisbindung, Remissionsrecht und Dispositionsfreiheit sind bereits gemäß § 30 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gesetzlich abgesichert. Entsprechendes gilt für die Neutralität (freier Marktzutritt, Gleichbehandlung), die durch § 20 Abs. 1 GWB festgeschrieben sind. Eine zusätzliche gesetzliche Absicherung des zentralen Verhandlungsmandats des Bundesverbandes Presse Grosso und des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger ist ausschließlich gegen die Bauer Media Group gerichtet und stärkt einseitig die Interessen des Grosso Verbandes. Diese "Lex Bauer" bedeutet eine Einschränkung der nach Artikel 5 Grundgesetz gewährleisteten Pressevertriebsfreiheit der Verlage und gefährdet im Ergebnis sowohl die Pressefreiheit als auch die Meinungsvielfalt.




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