Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung

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Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, dass er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat. Die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt keine vorherige Abmahnung voraus. ... weiter lesen Quelle
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