Alkoholtester in Frankreich
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: Ab Juli muss das Röhrchen mit - ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer ...
[ADAC - 30.03.2012] Alkoholtester in Frankreich
Ab Juli muss das Röhrchen mit - ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen
Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Die französische Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen, bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle von einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der Polizei nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. "Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch selbst wissen", sagt Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.
Die Polizei können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber ab Juli mit den Test-Röhrchen ausrüsten. Diese sind in Apotheken oder im Internet erhältlich und kosten zwischen 1,50 und 5 Euro.
In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, muss überall mit hohen Strafen rechnen: ab 340 Euro in den Niederlanden, mindestens ein Monatsverdienst in Dänemark und 500 Euro in Italien sowie in Deutschland. Hierzulande kommen noch ein einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte dazu. Und schon 0,3 Promille können Konsequenzen haben: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise Schlangenlinien fährt, begeht eine Straftat und ist für mindestens sechs Monate den Führerschein los.
Pressekontakt
Katharina Bauer
Recht / Verlag / Luftrettung
katharina.bauer@adac.de
(0 89) 76 76-24 12
(0 89) 76 76-28 01
Ab Juli muss das Röhrchen mit - ADAC: Schnelltester können Kontrollen nicht ersetzen
Ab 1. Juli 2012 müssen alle Autofahrer, auch Touristen, nach Informationen des ADAC in Frankreich einen Alkohol-Schnelltester im Auto mit sich führen. Wer keinen unbenutzten Tester bei einer Kontrolle vorweisen kann, muss ab November mindestens 11 Euro Bußgeld bezahlen. Die französische Regierung versucht mit dieser und anderen Maßnahmen die Verkehrssicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn bei 31 Prozent aller tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. In Deutschland liegt diese Zahl bei 9,4 Prozent. Autofahrer sollen, bevor sie sich hinters Steuer setzen und nicht wissen, ob sie noch fahrtüchtig sind, anhand der Röhrchen ihren Promillewert ermitteln.
Um herauszufinden, wie zuverlässig die Einwegtester sind und wie genau sie den Promillewert angeben, hat der ADAC verschiedene Modelle von einem französischen und drei deutschen Herstellern getestet. Zum Vergleich wurde außerdem noch mit verschiedenen Messgeräten der Polizei nachgemessen.
Ergebnis: Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten. "Damit bestätigen die Röhrchen dem Nutzer nur, dass überhaupt Alkohol getrunken wurde. Aber das sollte jeder doch selbst wissen", sagt Ulrich May, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.
Die Polizei können die Schnelltester somit nicht ersetzen. Um Alkohol-Grenzwerte wirksam durchzusetzen, braucht es auf Europas Straßen weiterhin Kontrollen. Unabhängig vom Ergebnis des ADAC Versuchs sollten sich Frankreich-Urlauber ab Juli mit den Test-Röhrchen ausrüsten. Diese sind in Apotheken oder im Internet erhältlich und kosten zwischen 1,50 und 5 Euro.
In Frankreich gilt wie in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern die Promillegrenze 0,5. Europaweit liegen die Grenzwerte zwischen 0,0 (Ungarn) und 0,8 (Großbritannien). Wer sich betrunken hinters Steuer setzt, muss überall mit hohen Strafen rechnen: ab 340 Euro in den Niederlanden, mindestens ein Monatsverdienst in Dänemark und 500 Euro in Italien sowie in Deutschland. Hierzulande kommen noch ein einmonatiges Fahrverbot und vier Punkte dazu. Und schon 0,3 Promille können Konsequenzen haben: Wer sich auffällig verhält und beispielsweise Schlangenlinien fährt, begeht eine Straftat und ist für mindestens sechs Monate den Führerschein los.
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