Gesetz für einen besseren Schutz von Journalisten beschlossen
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Zum gestern im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Nach fast anderthalb Jahren parlamentarischer Beratungen hat der Bundestag gestern beschlossen, die ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 30.03.2012] Gesetz für einen besseren Schutz von Journalisten beschlossen
Zum gestern im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Nach fast anderthalb Jahren parlamentarischer Beratungen hat der Bundestag gestern beschlossen, die vierte Gewalt in unserem Staat zu stärken. Das vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Gesetz stärkt den Quellen- und Informantenschutz und damit die Möglichkeit, investigativ zu recherchieren, die für unsere Demokratie so wichtig ist.
Die bisherige Gesetzeslage war für die Ermittlungsbehörden ein Einfallstor zum Beispiel für Beschlagnahmen und Durchsuchungen. Obwohl die Medienangehörigen selbst keiner Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen, waren sie in der Vergangenheit oft strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt.
Auch wenn Journalisten nicht das eigentliche Ziel der Strafverfolgung waren, sondern nur Mittel zum Zweck, um über den Journalisten an die undichten Stellen im Staatsapparat heranzukommen, hat dies die freie Presse beeinträchtigt. Mit solchen Behinderungen der Presse ist nun Schluss.
Das Gesetz schützt Journalisten außerdem besser vor Beschlagnahmen. Dem Zugriff des Staates auf Journalisten werden durch höhere gesetzliche Anforderungen engere Grenzen gesetzt.
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat gestern den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) in 2. und 3. Lesung verabschiedet, mit dem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Pressefreiheit umgesetzt wird.
Medienangehörige sind wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgesetzt gewesen, wenn sie Dienstgeheimnisse, die ihnen zugeleitet worden sind, veröffentlicht haben. So stützte sich etwa in dem bekannten, vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen (BVerfGE 117, S.244ff.) Fall "Cicero" der Tatverdacht, der Anlass für die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins sowie nachfolgender Beschlagnahmebeschlüsse war, allein auf die Veröffentlichung von Inhalten eines als Verschlusssache eingestuften Auswerteberichts und Hinweisen darauf, dass der Verfasser des Artikels im Besitz des Papiers gewesen sein muss. Solche Maßnahmen erschweren es den Medien, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken. Der freiheitliche Rechtsstaat sollte aber nicht einmal den Anschein erwecken, er würde mit den Mitteln des Strafrechts Journalisten von kritischer Recherche und Berichterstattung abhalten.
Mit dem Gesetz wird deshalb zweierlei geregelt: Für Medienangehörige wird in § 353b StGB die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgeschlossen, wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, auszuwerten oder zu veröffentlichen. Auf diese Weise werden solche Handlungen von einem strafrechtlichen Unwerturteil befreit und zugleich der Quellen- und Informantenschutz gestärkt. Ferner wird sichergestellt, dass das strafprozessuale Eingriffsinstrumentarium nicht allein an die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet werden, geknüpft werden darf.
Außerdem wird durch das Gesetz ein besserer Schutz vor Beschlagnahmen geregelt. Schon heute darf Material grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden, das Medienangehörige von Informanten erhalten haben und über deren Herkunft sie die Aussage verweigern dürfen. Unter engen Voraussetzungen und nach Abwägung mit der Pressfreiheit ist eine Beschlagnahme ausnahmsweise dennoch möglich. Diese Ausnahmen ist nun weiter eingeschränkt worden. Künftig reicht insoweit nicht mehr ein nur einfacher Tatverdacht gegen den Medienangehörigen aus, sondern es bedarf eines "dringenden Tatverdachts". Indem damit die Schwelle für solche Beschlagnahmen höher gelegt wird, werden die Gewichte zwischen dem Interesse des Staates an der Strafverfolgung einerseits sowie der Pressefreiheit und dem Informantenschutz andererseits zu Gunsten der Freiheit der Presse verschoben.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Wolf Albin, Dr. Thorsten Bauer, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zum gestern im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Nach fast anderthalb Jahren parlamentarischer Beratungen hat der Bundestag gestern beschlossen, die vierte Gewalt in unserem Staat zu stärken. Das vom Bundesjustizministerium vorgeschlagene Gesetz stärkt den Quellen- und Informantenschutz und damit die Möglichkeit, investigativ zu recherchieren, die für unsere Demokratie so wichtig ist.
Die bisherige Gesetzeslage war für die Ermittlungsbehörden ein Einfallstor zum Beispiel für Beschlagnahmen und Durchsuchungen. Obwohl die Medienangehörigen selbst keiner Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen, waren sie in der Vergangenheit oft strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt.
Auch wenn Journalisten nicht das eigentliche Ziel der Strafverfolgung waren, sondern nur Mittel zum Zweck, um über den Journalisten an die undichten Stellen im Staatsapparat heranzukommen, hat dies die freie Presse beeinträchtigt. Mit solchen Behinderungen der Presse ist nun Schluss.
Das Gesetz schützt Journalisten außerdem besser vor Beschlagnahmen. Dem Zugriff des Staates auf Journalisten werden durch höhere gesetzliche Anforderungen engere Grenzen gesetzt.
Zum Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat gestern den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) in 2. und 3. Lesung verabschiedet, mit dem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Pressefreiheit umgesetzt wird.
Medienangehörige sind wiederholt der Ermittlungstätigkeit der Strafverfolgungsbehörden wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgesetzt gewesen, wenn sie Dienstgeheimnisse, die ihnen zugeleitet worden sind, veröffentlicht haben. So stützte sich etwa in dem bekannten, vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen (BVerfGE 117, S.244ff.) Fall "Cicero" der Tatverdacht, der Anlass für die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins sowie nachfolgender Beschlagnahmebeschlüsse war, allein auf die Veröffentlichung von Inhalten eines als Verschlusssache eingestuften Auswerteberichts und Hinweisen darauf, dass der Verfasser des Artikels im Besitz des Papiers gewesen sein muss. Solche Maßnahmen erschweren es den Medien, staatliches Handeln zu kontrollieren und Missstände aufzudecken. Der freiheitliche Rechtsstaat sollte aber nicht einmal den Anschein erwecken, er würde mit den Mitteln des Strafrechts Journalisten von kritischer Recherche und Berichterstattung abhalten.
Mit dem Gesetz wird deshalb zweierlei geregelt: Für Medienangehörige wird in § 353b StGB die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgeschlossen, wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, auszuwerten oder zu veröffentlichen. Auf diese Weise werden solche Handlungen von einem strafrechtlichen Unwerturteil befreit und zugleich der Quellen- und Informantenschutz gestärkt. Ferner wird sichergestellt, dass das strafprozessuale Eingriffsinstrumentarium nicht allein an die Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet werden, geknüpft werden darf.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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