Übergabe des Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin

Kurzfassung: Zur heutigen Übergabe des ersten gemeinsamen Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, und den Vorsitzenden der Länderkommission zur ...

[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 30.03.2012] Übergabe des Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter


Zur heutigen Übergabe des ersten gemeinsamen Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung von Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, und den Vorsitzenden der Länderkommission zur Verhütung von Folter, Herrn Staatssekretär a. D. Professor Dr. Hansjörg Geiger, erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Auf die Menschenrechte von Personen, die in Gewahrsam genommen sind, muss besonders genau geachtet werden. Wer in Gewahrsam ist, kann sich weniger selbst schützen. Auch in einem Rechtsstaat wie in Deutschland ist es wichtig, sich immer wieder zu vergewissern, dass es nicht zu Missständen kommt. Die Beanstandungen der Nationalen Stelle müssen ernst genommen werden. Missständen muss schnellstmöglich abgeholfen werden.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Bundesstelle und der Länderkommission engagieren sich in herausragender Weise dafür, dass dies möglich ist und stärken so die Menschenrechte. Der Jahresbericht belegt das in eindrucksvoller Weise. Seine Empfehlungen haben bereits zu einer ganzen Reihe von Verbesserungen geführt. Dafür ist den Mitarbeitern zu danken.
Zum Hintergrund:
In dem Bericht, der den Zeitraum von Mai 2010 bis Dezember 2011 abdeckt, dokumentieren die Bundesstelle und die Länderkommission zur Verhütung von Folter die von ihnen unternommenen Besuche in Gewahrsamseinrichtungen von Bund und Ländern. Während keinerlei Anzeichen von Folter oder Misshandlungen festgestellt wurden, haben die Besuche dennoch Anlass zu Beanstandungen gegeben. Die daraus folgenden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge sind zu einem großen Teil bereits umgesetzt worden und haben zu einer Verbesserung der Gewahrsamsbedingungen geführt. So wurden etwa Vorrichtungen zur Fixierung im Gewahrsam, zur Überwachung von Toiletten durch Weitwinkelspione auf Empfehlung der Bundesstelle entfernt oder neue Möglichkeiten geschaffen, in Gewahrsamsräumen einen Alarm auszulösen. Auf Empfehlung der Länderkommission ist zum Beispiel Mobiliar angeschafft. In einem Fall beanstandete hygienische Mängel wurden beseitig.
Die Nationale Stelle besteht aus der Bundesstelle und einer Länderkommission. Sie wird von ehrenamtlichen Mitgliedern geleitet. Der Leiter der Bundesstelle, Herr Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut, wurde vom Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Verteidigung für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt.
Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, zur Verhütung von Folter und Misshandlung regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung im Sinne des Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention aufzusuchen. Sie soll auf vorgefundene Missstände aufmerksam machen und den betroffenen Behörden gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Sie berichtet jährlich über ihre Tätigkeit an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Bundestag und die Länderparlamente. Darüber hinaus kann die Nationale Stelle auch Empfehlungen zu bestehenden oder im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften aussprechen.
Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie unter: www.antifolterstelle.de.
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