Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat will die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder schützen und hierzu eine bestehende Gesetzeslücke schließen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die sogenannten "weißen ...
[Bundesrat - 30.03.2012] Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen
Der Bundesrat will die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder schützen und hierzu eine bestehende Gesetzeslücke schließen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die sogenannten "weißen Karteikarten" - auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist - sukzessive in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführen und hiermit die Erteilung unrichtiger Erbscheine verhindern.
Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung ehelicher mit nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern. Obwohl auch diesen seit einigen Jahren ein gesetzliches Erbrecht zusteht, differenzierten die Standesämter bis Ende 2008 bei der Eintragung der Geburt: Eheliche Kinder wurden in das Familienbuch, nichteheliche Kinder in die "weißen Karteikarten" eingetragen. Aktuell fehlt es jedoch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die automatische Weitergabe dieser Informationen an das Nachlassgericht, welches hierauf dringend angewiesen ist.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese übermittelt ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag, wobei sie ihre Ansicht darlegen soll.
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat will die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder schützen und hierzu eine bestehende Gesetzeslücke schließen. Mit einem heute beschlossenen Gesetzentwurf möchte er die sogenannten "weißen Karteikarten" - auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist - sukzessive in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführen und hiermit die Erteilung unrichtiger Erbscheine verhindern.
Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung ehelicher mit nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern. Obwohl auch diesen seit einigen Jahren ein gesetzliches Erbrecht zusteht, differenzierten die Standesämter bis Ende 2008 bei der Eintragung der Geburt: Eheliche Kinder wurden in das Familienbuch, nichteheliche Kinder in die "weißen Karteikarten" eingetragen. Aktuell fehlt es jedoch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die automatische Weitergabe dieser Informationen an das Nachlassgericht, welches hierauf dringend angewiesen ist.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese übermittelt ihn innerhalb von sechs Wochen dem Bundestag, wobei sie ihre Ansicht darlegen soll.
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Über Bundesrat:
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
Firmenkontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
Firmenkontakt:
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Pressemeldung "Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Erbrecht nichtehelicher Kinder besser schützen" ist Bundesrat.