Erweiterte Kennzeichnung des Energieverbrauchs
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die neuen Regeln zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden. Ziel ist es, den Energieverbrauch ...
[Bundesrat - 30.03.2012] Erweiterte Kennzeichnung des Energieverbrauchs
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die neuen Regeln zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Ziel ist es, den Energieverbrauch mit den Instrumenten der Verbraucherinformation zu mindern. Zukünftig sind auch Produkte, deren Benutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen - wie z.B. Wärmeschutzfenster - mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen zu kennzeichnen. Mit den genannten Verbrauchsangaben soll dem Verbraucher eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung gegeben werden. Dies soll zum Kauf sparsamer und effizienter Produkte motivieren.
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E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung die neuen Regeln zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Produkten gebilligt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet werden.
Ziel ist es, den Energieverbrauch mit den Instrumenten der Verbraucherinformation zu mindern. Zukünftig sind auch Produkte, deren Benutzung den Verbrauch von Energie beeinflussen - wie z.B. Wärmeschutzfenster - mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen zu kennzeichnen. Mit den genannten Verbrauchsangaben soll dem Verbraucher eine Hilfestellung bei seiner Kaufentscheidung gegeben werden. Dies soll zum Kauf sparsamer und effizienter Produkte motivieren.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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