Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet passiert den Bundesrat
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat den neuen Regelungen zum besseren Schutz der Verbraucher gegen Internet-Kostenfallen zugestimmt. "Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit deutlich besser vor Kostenfallen im Netz geschützt. Mit den neuen Regelungen sorgen ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 30.03.2012] Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet passiert den Bundesrat
Der Bundesrat hat den neuen Regelungen zum besseren Schutz der Verbraucher gegen Internet-Kostenfallen zugestimmt.
"Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit deutlich besser vor Kostenfallen im Netz geschützt. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für mehr Transparenz und Sicherheit bei Internet-Angeboten", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Freitag in Berlin. So muss ein Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.
In der Vergangenheit hatten Anbieter die Verbraucher immer wieder mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Internetangeboten zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet. "Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine klare Grenze gesetzt. Wir schieben den illegalen Auswüchsen im Internet einen Riegel vor", sagte Aigner.
Mit Blick auf das jüngste Ranking der Europäischen Kommission zum Verbraucherschutzniveau in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten betonte die Ministerin, dass Deutschland als eines der Länder mit den besten Bedingungen für Verbraucher und dem höchsten Verbrauchervertrauen in Europa genannt werde: "Dieses hohe Schutzniveau führen wir mit dem neuen Gesetz gegen Internet-Kostenfallen fort. Hier wurde ein wichtiger Schutzmechanismus aus der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist realisiert. Wir werden die Entwicklungen im Internethandel weiter aufmerksam beobachten. Sollte sich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zeigen, werden wir reagieren", sagte Aigner.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Der Bundesrat hat den neuen Regelungen zum besseren Schutz der Verbraucher gegen Internet-Kostenfallen zugestimmt.
"Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind damit deutlich besser vor Kostenfallen im Netz geschützt. Mit den neuen Regelungen sorgen wir für mehr Transparenz und Sicherheit bei Internet-Angeboten", sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Freitag in Berlin. So muss ein Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie "zahlungspflichtig bestellen" oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.
In der Vergangenheit hatten Anbieter die Verbraucher immer wieder mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Internetangeboten zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet. "Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine klare Grenze gesetzt. Wir schieben den illegalen Auswüchsen im Internet einen Riegel vor", sagte Aigner.
Mit Blick auf das jüngste Ranking der Europäischen Kommission zum Verbraucherschutzniveau in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten betonte die Ministerin, dass Deutschland als eines der Länder mit den besten Bedingungen für Verbraucher und dem höchsten Verbrauchervertrauen in Europa genannt werde: "Dieses hohe Schutzniveau führen wir mit dem neuen Gesetz gegen Internet-Kostenfallen fort. Hier wurde ein wichtiger Schutzmechanismus aus der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist realisiert. Wir werden die Entwicklungen im Internethandel weiter aufmerksam beobachten. Sollte sich weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf zeigen, werden wir reagieren", sagte Aigner.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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