Kommunale Zusammenschlüsse nicht unnötig erschweren
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Die Länder möchten Zusammenschlüsse von Gemeinden erleichtern. Mit ihrem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vor. Zur Begründung führen sie aus, dass in zahlreichen Landesteilen ...
[Bundesrat - 30.03.2012] Kommunale Zusammenschlüsse nicht unnötig erschweren
Die Länder möchten Zusammenschlüsse von Gemeinden erleichtern. Mit ihrem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vor.
Zur Begründung führen sie aus, dass in zahlreichen Landesteilen Deutschlands kommunale Zusammenschlüsse notwendig sind, um bei zurückgehender Bevölkerung die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten. Bei solchen Zusammenschlüssen gingen typischerweise auch kommunale Grundstücke oder kommunale Gesellschaftsanteile an Unternehmen - die ihrerseits über Grundeigentum verfügten - auf eine andere oder eine neu gebildete Kommune über. In zahlreichen dieser Fallkonstellationen komme es dabei zu steuerpflichtigen Vorgängen.
Diese steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stellten ein spürbares Hemmnis für notwendige Gemeindezusammenschlüsse dar. Es sei daher erforderlich, für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften eine Ausnahme von der Besteuerung derartiger Fälle zu regeln. Gleiches gelte für Rechtsgeschäfte, die aus der Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden resultieren.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
Bundesrat
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Besucherdienst, Eingaben
Leipziger Straße 3-4
10117 Berlin
Telefon: 030 18 9100-0
Fax: 030 18 9100-198
E-Mail: internetredaktion@bundesrat.de
Die Länder möchten Zusammenschlüsse von Gemeinden erleichtern. Mit ihrem heute beschlossenen Gesetzentwurf schlagen sie daher eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vor.
Zur Begründung führen sie aus, dass in zahlreichen Landesteilen Deutschlands kommunale Zusammenschlüsse notwendig sind, um bei zurückgehender Bevölkerung die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu erhalten. Bei solchen Zusammenschlüssen gingen typischerweise auch kommunale Grundstücke oder kommunale Gesellschaftsanteile an Unternehmen - die ihrerseits über Grundeigentum verfügten - auf eine andere oder eine neu gebildete Kommune über. In zahlreichen dieser Fallkonstellationen komme es dabei zu steuerpflichtigen Vorgängen.
Diese steuerrechtlichen Rahmenbedingungen stellten ein spürbares Hemmnis für notwendige Gemeindezusammenschlüsse dar. Es sei daher erforderlich, für Zusammenschlüsse von kommunalen Gebietskörperschaften eine Ausnahme von der Besteuerung derartiger Fälle zu regeln. Gleiches gelte für Rechtsgeschäfte, die aus der Aufhebung der Kreisfreiheit von Gemeinden resultieren.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung übermittelt. Diese leitet ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiter und legt dabei ihre Auffassung dar.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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