Vollharmonisierter echter Daten- und Verbraucherschutz auf EU-Ebene dringend notwendig
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 30.03.2012
Pressemitteilung vom: 30.03.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlaesslich der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag ueber die EU-Datenschutzreform sowie Daten- und Verbraucherschutz in den sozialen Netzwerken erklaeren die zustaendigen Berichterstatter Gerold Reichenbach und Kerstin Tack: In den letzten ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 30.03.2012] Vollharmonisierter echter Daten- und Verbraucherschutz auf EU-Ebene dringend notwendig
Anlaesslich der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag ueber die EU-Datenschutzreform sowie Daten- und Verbraucherschutz in den sozialen Netzwerken erklaeren die zustaendigen Berichterstatter Gerold Reichenbach und Kerstin Tack:
In den letzten Jahren praegen Datenschutzskandale, Verstoesse von Unternehmen gegen den Daten- und Verbraucherschutz immer haeufiger die Schlagzeilen. Die juengsten Diskussionen um die neuen Nutzungsbedingungen von Google und das Urteil des Berliner Landgerichtes gegen Facebook sind nur weitere Beispiele dafuer.
Die Haeufigkeit solcher Vorfaelle verdeutlicht, dass ein Handeln seitens des Gesetzgebers nicht nur dringend notwendig, sondern auch laengst ueberfaellig ist. Die Vorfaelle zeigen aber auch, dass Daten- und Verbrauchschutz im digitalen Zeitalter nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar sind. Wir brauchen einheitliche europaeische Regelungen auf hohem Niveau und mit Durchsetzungskraft.
Wir begruessen daher die Initiative der Europaeischen Kommission, die einen Entwurf zu einer Datenschutzverordnung vorgelegt hat. In diesem Entwurf werden sowohl der Persoenlichkeits- als auch der Verbraucherschutz der Buergerinnen und Buerger in den Mittelpunkt gerueckt. Das ist richtig so.
Durch die Verordnung wird der Anwendungsbereich des Rechts ausgeweitet, sodass auch international agierende Unternehmen wie Google und Facebook erfasst werden, wenn sie Daten europaeischer Buergerinnen und Buerger erheben oder verarbeiten. Dies fuehrt zu mehr Rechtssicherheit - im Uebrigen auch fuer Unternehmen - und vereinfacht den Vollzug.
Zu begruessen sind bei der vorgelegten Verordnung die klare Staerkung des Einwilligungserfordernisses, das sogenannte Recht auf Vergessen-werden, die Verankerung von nutzerfreundlichen Konstruktionen (privacy by design/by default) und das Recht der Datentransportabilitaet. All diese Massnahmen staerken den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer erheblich.
Wir fordern die Bundesregierung auf sich in die weiteren Verhandlungen zur Ausgestaltung des europaeischen Datenschutzrechts konstruktiv einzubringen, einer Verschlechterung der geltenden Standards im weiteren Verfahren entgegen zu wirken und konkrete Vorschlaege zur Verbesserung der Maengel zu unterbreiten. Dazu gehoeren die Reduzierung der umfangreichen Befugnisse der Europaeischen Kommission per delegiertem Rechtsakt datenschutzrechtliche Regelungen zu erlassen, ohne dass die notwendige Flexibilitaet zur Anpassung an neue Entwicklungen verloren geht. Ausserdem sollte sie sich fuer die voellige Unabhaengigkeit der Datenschutzbeauftragten auch gegenueber der Kommission einzusetzen. Nicht hinnehmbar ist des Weiteren die willkuerliche niedrige Altersgrenze beim Kinderschutz sowie die mit 250 viel zu hohe Schwelle der erforderlichen datenverarbeitenden Personenzahl in Betrieben zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Darueberhinaus fordern wir die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen erneut auf, nicht weiter den deutschen Buergerinnen und Buergern bereits bestehenden europaeischen Daten- und Verbraucherschutz vorzuenthalten.
Seit mehr als einem Jahr ist die Umsetzung der sogenannten Eprivacy-Richtlinie in deutsches Recht ueberfaellig. Durch die Nichtumsetzung der Richtlinie seitens der schwarz-gelben Koalition wird den Buergerinnen und Buergern in Deutschland ihr Recht auf mehr Schutz ihrer Daten und beim Surfen im Netz vorenthalten. Dieser rechtswidrige Zustand zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher muss endlich beendet werden.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben dazu einen Gesetzesvorschlag vorgelegt. Schwarz-Gelb hat keine Entschuldigung mehr fuer ihre Untaetigkeit. Die Bundesregierung muss Verbraucherschutz im Netz endlich ernst nehmen und nicht nur Lippenbekenntnisse ablegen.
© 2010 SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Anlaesslich der aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag ueber die EU-Datenschutzreform sowie Daten- und Verbraucherschutz in den sozialen Netzwerken erklaeren die zustaendigen Berichterstatter Gerold Reichenbach und Kerstin Tack:
In den letzten Jahren praegen Datenschutzskandale, Verstoesse von Unternehmen gegen den Daten- und Verbraucherschutz immer haeufiger die Schlagzeilen. Die juengsten Diskussionen um die neuen Nutzungsbedingungen von Google und das Urteil des Berliner Landgerichtes gegen Facebook sind nur weitere Beispiele dafuer.
Die Haeufigkeit solcher Vorfaelle verdeutlicht, dass ein Handeln seitens des Gesetzgebers nicht nur dringend notwendig, sondern auch laengst ueberfaellig ist. Die Vorfaelle zeigen aber auch, dass Daten- und Verbrauchschutz im digitalen Zeitalter nicht mehr auf nationaler Ebene regelbar sind. Wir brauchen einheitliche europaeische Regelungen auf hohem Niveau und mit Durchsetzungskraft.
Wir begruessen daher die Initiative der Europaeischen Kommission, die einen Entwurf zu einer Datenschutzverordnung vorgelegt hat. In diesem Entwurf werden sowohl der Persoenlichkeits- als auch der Verbraucherschutz der Buergerinnen und Buerger in den Mittelpunkt gerueckt. Das ist richtig so.
Durch die Verordnung wird der Anwendungsbereich des Rechts ausgeweitet, sodass auch international agierende Unternehmen wie Google und Facebook erfasst werden, wenn sie Daten europaeischer Buergerinnen und Buerger erheben oder verarbeiten. Dies fuehrt zu mehr Rechtssicherheit - im Uebrigen auch fuer Unternehmen - und vereinfacht den Vollzug.
Zu begruessen sind bei der vorgelegten Verordnung die klare Staerkung des Einwilligungserfordernisses, das sogenannte Recht auf Vergessen-werden, die Verankerung von nutzerfreundlichen Konstruktionen (privacy by design/by default) und das Recht der Datentransportabilitaet. All diese Massnahmen staerken den Schutz der Nutzerinnen und Nutzer erheblich.
Wir fordern die Bundesregierung auf sich in die weiteren Verhandlungen zur Ausgestaltung des europaeischen Datenschutzrechts konstruktiv einzubringen, einer Verschlechterung der geltenden Standards im weiteren Verfahren entgegen zu wirken und konkrete Vorschlaege zur Verbesserung der Maengel zu unterbreiten. Dazu gehoeren die Reduzierung der umfangreichen Befugnisse der Europaeischen Kommission per delegiertem Rechtsakt datenschutzrechtliche Regelungen zu erlassen, ohne dass die notwendige Flexibilitaet zur Anpassung an neue Entwicklungen verloren geht. Ausserdem sollte sie sich fuer die voellige Unabhaengigkeit der Datenschutzbeauftragten auch gegenueber der Kommission einzusetzen. Nicht hinnehmbar ist des Weiteren die willkuerliche niedrige Altersgrenze beim Kinderschutz sowie die mit 250 viel zu hohe Schwelle der erforderlichen datenverarbeitenden Personenzahl in Betrieben zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Darueberhinaus fordern wir die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen erneut auf, nicht weiter den deutschen Buergerinnen und Buergern bereits bestehenden europaeischen Daten- und Verbraucherschutz vorzuenthalten.
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Fax: 030/227-5 68 69
Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
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