30.03.2012 18:07 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Ein wichtiges Urteil für die Anleger: Haftung der Vertriebsorganisationen für strafbares Handeln ihrer Handelsvertreter
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Der BGH hat zu Gunsten der Anleger entschieden: Eine Vertriebsorganisation, die einen Handelsvertreter einsetzt, muss für sein strafbares Verhalten haften.
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Autor der Pressemeldung "Ein wichtiges Urteil für die Anleger: Haftung der Vertriebsorganisationen für strafbares Handeln ihrer Handelsvertreter" ist GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch Michael Rainer.