Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt klar: Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit
- Pressemitteilung der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), 31.01.2011
Pressemitteilung vom: 31.01.2011 von der Firma Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) aus Köln
Kurzfassung: Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage "kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" uneingeschränkt gilt. In den von der BZgA publizierten Medien wird ...
[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) - 31.01.2011] Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt klar:Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit
Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage "kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" uneingeschränkt gilt. In den von der BZgA publizierten Medien wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen.
Dabei wird die Notwendigkeit der Alkoholabstinenz in dieser Lebensphase besonders betont.
Die BZgA macht in zahlreichen Medien – zum Beispiel auf www.familienplanung.de – deutlich darauf aufmerksam, dass bereits eine kleine Menge Alkohol für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Die Broschüre "Auf dein Wohl, mein Kind", die in erster Linie für den Einsatz in gynäkologischen Praxen und in Hebammen-Beratungen vorgesehen ist, stellt ebenfalls klar, dass von einem Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit abzusehen ist.
"Mit der Broschüre wenden wir uns gerade auch an die Schwangeren, denen ein Verzicht auf Alkohol aus psychischen und physischen Gründen schwer fällt", so Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Wir müssen Frauen in ihren Lebenssituationen so ansprechen, dass wir ihnen dabei helfen, ihre Probleme und Schwierigkeiten lösen zu können. Hierzu gehören auch die Frauen, die in den ersten Wochen der Schwangerschaft - als ihnen diese noch nicht bekannt war – Alkohol getrunken haben. Sie leiden häufig unter Schuldgefühlen, die bis zur Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs führen können. Eine ausschließliche Ansprache mit einem Abstinenzappell reicht deshalb nicht für alle Frauen aus."
Die Berichterstattung der letzten Tage hat gezeigt, dass diese differenzierte Ansprache von der Abstinenzbotschaft ablenken und missverstanden werden kann. Vor diesem Hintergrund wird die BZgA bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Broschüre sicherstellen, dass die Kernbotschaft "kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" unmissverständlich ist.
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Tel. 0221-8992280
Fax: 0221-8992201
e-mail: marita.voelker-albert@bzga.de
http://www.bzga.de
Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage "kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" uneingeschränkt gilt. In den von der BZgA publizierten Medien wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen.
Dabei wird die Notwendigkeit der Alkoholabstinenz in dieser Lebensphase besonders betont.
Die BZgA macht in zahlreichen Medien – zum Beispiel auf www.familienplanung.de – deutlich darauf aufmerksam, dass bereits eine kleine Menge Alkohol für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann. Die Broschüre "Auf dein Wohl, mein Kind", die in erster Linie für den Einsatz in gynäkologischen Praxen und in Hebammen-Beratungen vorgesehen ist, stellt ebenfalls klar, dass von einem Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit abzusehen ist.
"Mit der Broschüre wenden wir uns gerade auch an die Schwangeren, denen ein Verzicht auf Alkohol aus psychischen und physischen Gründen schwer fällt", so Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Wir müssen Frauen in ihren Lebenssituationen so ansprechen, dass wir ihnen dabei helfen, ihre Probleme und Schwierigkeiten lösen zu können. Hierzu gehören auch die Frauen, die in den ersten Wochen der Schwangerschaft - als ihnen diese noch nicht bekannt war – Alkohol getrunken haben. Sie leiden häufig unter Schuldgefühlen, die bis zur Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs führen können. Eine ausschließliche Ansprache mit einem Abstinenzappell reicht deshalb nicht für alle Frauen aus."
Die Berichterstattung der letzten Tage hat gezeigt, dass diese differenzierte Ansprache von der Abstinenzbotschaft ablenken und missverstanden werden kann. Vor diesem Hintergrund wird die BZgA bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Broschüre sicherstellen, dass die Kernbotschaft "kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" unmissverständlich ist.
Dr. Marita Völker-Albert
Pressesprecherin der
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Über Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA):
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist seit 1967 zum gesundheitlichen Wohle der Bürgerinnen und Bürger tätig. In dieser Zeit haben sich die Themen der gesundheitlichen Aufklärung erweitert, ihre Methoden geändert, und neue Aufgaben sind hinzugekommen. Gleichzeitig sind auch die Anforderungen an eine erfolgreiche Gesundheitsförderung gestiegen.
Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
Firmenkontakt:
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Pressesprecherin der
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Diesen Veränderungen haben wir Rechnung getragen und auf der Grundlage unseres Gründungsauftrags aus dem Jahre 1967 eine Neubestimmung vorgenommen. In diesem Sinne räumen wir in Zukunft der Erarbeitung von wissenschaftlichen Grundlagen und von Qualitätssicherungsverfahren noch mehr Raum ein. Durch nationale und internationale Kooperation fördern wir verstärkt ein arbeitsteiliges Vorgehen, denn erst durch die konsequente Nutzung der Stärken vieler Partner können Synergieeffekte entstehen. Mittelfristig streben wir den Aufbau als Clearingstelle an, damit Aktivitäten und Ressourcen auf zentrale Gesundheitsprobleme konzentriert und die Effektivität und Effizienz der gesundheitlichen Aufklärung gestärkt werden.
Unsere Aufklärungsmaßnahmen konzentrieren wir auf ausgewählte Teile der Bevölkerung. In der nächsten Zeit ist dies vor allem die Zielgruppe "Kinder und Jugendliche". Unsere Kompetenz sehen wir in der Entwicklung, Umsetzung und wissenschaftlichen Überprüfung von Aufklärungsstrategien zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dazu bedarf es auch der Beteiligung zentraler Kooperationspartner. Gleichzeitig wollen wir mehr als bisher Bürgerinnen und Bürger über aktuelle gesundheitliche Themen von bundesweiter Bedeutung informieren. Unverändert wichtig bleibt die langfristige Umsetzung der gesetzlichen und bundespolitischen Aufträge in der Sucht- und Aids-Prävention wie auch in der Sexualaufklärung und Familienplanung.
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