03.04.2012 10:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Kanzlei Adolph & Boryszewski GbR
LG Duisburg zu Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen
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Gute Nachrichten für Verbraucher: Nach einem Urteil des Landgerichts Duisburg vom Dezember 2011 entsprechen Zinsanpassungsklauseln in Kreditverträgen, welche der Bank das Recht zur Zinsanpassung insbesondere bei Änderungen am Geld- und Kapitalmarkt einräumen, nicht den gesetzlichen Anforderungen. Dies hat nach Ansicht des Landgerichts Duisburg zur Folge, dass für die Kredite der gesetzliche Zinssatz von 4 Prozent gilt.
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